Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 134

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Ich möchte aber im Zusammenhang mit der Diskussion zum Sicherheitsbericht, Herr Bundesminister für Inneres – wir haben ja hierfür zwei Ressortverantwortliche, von denen ich mich vorerst einmal an den Herrn Bundesminister für Inneres wende –, einige Dinge, die bei verschiedensten Anlässen angesprochen wurden, noch einmal in Erinnerung rufen. Vielleicht können Sie in Ihrer Wortmeldung auf einige dieser Punkte eingehen und dem Hohen Haus etwa den letzten Stand zur Frage der Sicherheitsakademie in Traiskirchen berichten, für die schon einige Male Spatenstiche stattgefunden haben. Ich hoffe nicht, daß die nächste Nationalratswahl der Anlaß für die dritte oder vierte Spatenstichfeier für die Sicherheitsakademie in Traiskirchen ist, sondern daß die Kommission tatsächlich Ergebnisse vorlegt.

Im Bereich des Funkverkehrs hat sich gerade in Niederösterreich und im Bereich Wien-Umgebung in den letzten Tagen wieder gezeigt, daß hier noch einiges aufzuholen ist.

Ich möchte auch die Diskussion um die Regelung der Schubhaft in der Ostregion in Erinnerung rufen. Wir kennen hier einige Pressemeldungen, laut denen es Zusagen des ressortzuständigen Bundesministers gibt, diese Frage zu lösen.

Mein Informationsstand, der auf Gesprächen mit den Verantwortlichen in Niederösterreich basiert, ist, daß das Land Niederösterreich jederzeit bereit ist, entsprechend einzusteigen. Ich möchte Sie bitten, uns über den derzeitigen Stand der Gespräche, vor allem bezüglich des Objektes im Zusammenhang mit dem Sicherheitszentrum am Flughafen Schwechat, im Hinblick auf die Frage der Schubhaft zu informieren.

Ich bedauere etwas, daß sich die Bediensteten der Bundesgendarmerie und der Polizei im Zusammenhang mit der Diskussion um den außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene vom Innenressort ein bißchen vernachlässigt gefühlt haben. Denn im ersten Entwurf war ja vorgesehen, auch den Widerstand gegen die Staatsgewalt einzubinden. Ich darf in diesem Zusammenhang auf eine schriftliche Anfrage an den Herrn Bundesminister für Justiz, die ich mit einigen Kollegen gestellt habe, verweisen, in deren Beantwortung vom Herrn Bundesminister für Justiz angegeben wird, daß es vom Bundesministerium für Inneres überhaupt keine Stellungnahme zur Frage des § 269 StGB "außergerichtlicher Tatausgleich" gab. Ich bin froh, daß wir jetzt auf der parlamentarischen Ebene soweit sind und daß wir durch die Initiative auch der Vertreter der Österreichischen Volkspartei den Exekutivbeamten signalisiert haben, daß wir in dieser Frage eine Schutzfunktion für sie wahrnehmen.

Im Bereich der Ausrüstung der Exekutive hat sich Gott sei Dank sehr vieles gebessert, und ich möchte an dieser Stelle auch dafür danken.

Der nächste Punkt, der sicherlich anzugehen ist, ist die Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen. Denn ich glaube, jener Umstand, der am 29. Juli 1998 eingetreten ist, nämlich, daß ein PKW der Marke Skoda – der in der PKW-Branche meines Erachtens nicht unbedingt zu den "Porsches" und zu den "Ferraris" gehört – von den Bediensteten der Gendarmerie im Bezirk Wien-Umgebung nicht eingeholt werden konnte, weil das Fahrzeug untermotorisiert war, deutet auf einen Punkt hin, der nicht unbedingt erfreulich ist.

Kollege Winter hat aus seiner Sicht sehr verständlich die Diskussion um die Personalsituation angesprochen – wenngleich er sie nicht ganz richtig wiedergegeben hat –, bei der es im Zusammenhang mit Forderungen um Aufnahmen auch in der Bundesregierung immer das politische Pingpongspiel gibt: Gibst du mir einen Lehrer, dann gebe ich dir einen Gendarmen und so weiter.

Ich möchte dieses Spiel ganz bewußt nicht aufgreifen, sondern ich darf in Erinnerung rufen, Herr Bundesminister – damit wir nicht Zuständigkeitsprobleme mit dem Bundesland Niederösterreich wie in der Frage der Schubhaftplätze oder in bezug auf die Personalsituation mit Mitgliedern der Bundesregierung aus der Koalitionsgruppe haben –, daß der Vizepräsident des Bundesrates, Herr Jürgen Weiss, in der Fragestunde am 23. Oktober 1997 die Frage der Einsichtnahme der Organe der Gemeinde-Sicherheitswache in die KFZ-Zulassungsevidenz angesprochen hat und daß in dieser Frage der ressortverantwortliche Minister, der auch Ihr Amtsvorgänger in der Funktion des Innenministers war, Herr Bundesminister Einem, zuständig ist. Ich möchte darum


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