Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 147

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großem Nachdruck arbeiten. Wir hoffen, insbesondere auch mit dem Ressort meines Kollegen auf einen gemeinsamen Nenner kommen zu können. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.07

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Windholz und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Schlepperei vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Schlepperei ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel vor.

Ich lasse auch über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel ist daher abgelehnt.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (415/A und 1541/NR sowie 5861/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.

Da sowohl der vom Ausschuß gewählte Berichterstatter als auch die Vorsitzende des Ausschusses verhindert sind, bestimme ich gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung Herrn Bundesrat Kraml zum Berichterstatter.

Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Jänner 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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