Form von Lohnzuschüssen und auch Arbeitsplatzadaptierungen vorgenommen. Wir haben ein sehr bewährtes Modell, das auf der Ebene der Europäischen Union als "Best practice" anerkannt wurde, und zwar die Arbeitsassistenz, schon in verschiedenen Bereichen eingeführt und haben nun die Absicht, diese flächendeckend noch weiter auszubauen, denn gerade durch die Arbeitsassistenz kann sichergestellt werden, daß das Zusammenleben zwischen Arbeitgebern, Behinderten und der Kollegenschaft von Behinderten erleichtert wird und manche Hemmschwellen überwunden werden.
Wichtig ist, daß finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen. Ich bin sehr froh darüber, daß wir aufgrund der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes und der bisher schon bestehenden Rahmenbedingungen zirka eine Milliarde Schilling – inklusive der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds – für Behinderte beziehungsweise deren Integration auf dem Arbeitsmarkt und deren Qualifizierung zur Verfügung haben.
Präsident Gottfried Jaud: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.
Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Bundesministerin! Sie haben die Frage der Arbeitsassistenz angesprochen. Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit der Arbeitsassistenz für behinderte Menschen gemacht?
Präsident Gottfried Jaud: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich kann das ganz einfach beantworten: Nur die besten, und daher werden wir dieses Modell auch weiter ausbauen. Ich glaube, daß es eine hervorragende Maßnahme für behinderte Menschen ist.
Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Ich bitte Herrn Bundesrat Ernest Windholz um die weitere Zusatzfrage.
Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Im Stellenplan für den öffentlichen Dienst findet sich eine Regelung für die Einstellung von Behinderten, welche einen Anhang zum Bundesfinanzgesetz darstellt. Darin ist im allgemeinen Teil unter Punkt 3 Absatz 3 vorgesehen, daß der Bundesminister für Finanzen bis zu 500 Planstellen zur Verfügung stellt. Wie stehen Sie zu der Forderung, diese 500 Planstellen bei nächster Gelegenheit direkt im jeweiligen Planstellenbereich der Ressorts festzulegen?
Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Ich begrüße jede Maßnahme, die es behinderten Menschen ermöglicht beziehungsweise ihnen eine neue Chance bietet, eine Beschäftigung zu bekommen und auch Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten. Daher war ich sehr froh darüber, daß es mir gelungen ist – was nicht leicht war –, auch die öffentlichen Bereiche davon zu überzeugen, daß die Ausnahmebestimmungen wegzufallen haben. Die konkrete Frage ist im Detail noch mit dem Finanzministerium zu diskutieren und zu beraten.
Aber noch einmal: Ich möchte jede zusätzliche Chance, die ich für behinderte Menschen sehe, ergreifen. Mein Ressort handelt da vorbildlich und übererfüllt, möchte ich zu Recht mit nur wenig Bescheidenheit sagen, bei weitem die gesetzlichen Voraussetzungen.
Präsident Gottfried Jaud: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Wolfram Vindl.
Bundesrat Wolfram Vindl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie hat sich die Abschaffung der Privilegien für öffentliche Dienstgeber auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte ausgewirkt?
Präsident Gottfried Jaud: Frau Bundesministerin, bitte.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite