Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 21

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Da diese Regelung erst mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten ist, liegen mir noch keine konkreten Zahlen über die tatsächlichen Auswirkungen vor. Aber ich werde mich selbstverständlich genau erkundigen, wie sich nun die geltende Rechtslage für Behinderte auswirken wird.

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 988/M, an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Ich bitte Bundesrat Alfred Schöls um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

988/M-BR/99

Treten Sie für die Einstellung der Notstandshilfe ein, wenn ein Bezieher gemeinnützige Tätigkeiten nicht akzeptiert?

Präsident Gottfried Jaud: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Es ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz eine sehr klare Festlegung enthalten, die besagt, daß die Notstandshilfe dann nicht länger gewährt wird, wenn die angebotene Beschäftigung die Berufslaufbahn nicht gefährdet. Ich kann, sollten Sie es wünschen, auch den genauen Text der Gesetzesformulierung vorlesen. Diese Vorgabe gilt natürlich auch für den Fall einer gemeinnützigen Beschäftigung. Da ist meiner Meinung nach eine klare rechtliche Vorgangsweise bei der Gewährung der Notstandshilfe vorgesehen, die dementsprechend zu vertreten und auch so zu handhaben ist.

Präsident Gottfried Jaud: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Wieviel Geld steht in diesem Jahr für den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt und für nicht marktfähige Arbeit zur Verfügung?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich tue mich jetzt sehr schwer, von den Gesamtmitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik genau zu spezifizieren, welcher Anteil für den "zweiten Arbeitsmarkt", wie Sie es formulieren, beziehungsweise für andere Qualifizierungsmaßnahmen zu deklarieren ist.

Insgesamt steht mir im heurigen Jahr für die aktive Arbeitsmarktpolitik die Rekordsumme von zirka 10,5 Milliarden Schilling zur Verfügung. Es ist mir in den letzten Jahren gelungen, den Betrag ständig zu erhöhen und damit etwas nachzuholen, was wir bisher in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern nicht hatten, nämlich noch mehr Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen.

Was das konkrete Projekt "New start" betrifft – das möchte ich aber nicht in einen Zusammenhang mit dem "zweiten Arbeitsmarkt" stellen, denn dabei geht es nicht um Transitarbeitsplätze –, so geht es dabei darum, eine Starthilfe für Beschäftigungen zu liefern, die sich dann nach einem Jahr selbst tragen und marktfähig entwickeln.

Dafür haben wir ursprünglich 150 Millionen Schilling in Aussicht genommen. Aber es ist beabsichtigt, diesen Betrag zu verdoppeln, weil sich zeigt, daß die Nachfrage sehr groß ist und auch sehr interessante Projekte eingereicht wurden. Wir möchten erreichen, damit möglichst vielen vorgemerkten Arbeitssuchenden eine neue Chance zu geben.


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