Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 26

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Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche Maßnahmen haben Sie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen ergriffen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich habe mich im vergangenen Jahr – und eigentlich auch schon 1997 – sehr darum bemüht, daß der Zugang zur begünstigten Weiterversicherung für pflegende Personen erleichtert wird.

Ich bin sehr froh, daß wir eine Regelung zustande bringen konnten, wonach Angehörige von Pfleglingen, die in der Stufe 5, 6 oder 7 gepflegt werden, die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung nur mit dem Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung wahrnehmen können.

Das ist insbesondere für Frauen eine sehr, sehr wichtige Maßnahme, weil wir ja alle viele Fälle kennen, in denen Frauen ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um eine im Haushalt pflegebedürftig gewordene Person zu betreuen, aber dann, wenn die Betreuungszeit endet, Probleme haben. Es geht dabei nicht nur um Probleme der Wiederintegration, sondern um den Verlust von Versicherungszeiten. Daher betrachte ich es als ganz großen sozialpolitischen Fortschritt – besonders für die Frauen –, daß wir mit dieser Maßnahme den eigenständigen Pensionsanspruch deutlich verbessert haben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Mühlwerth gewünscht. – Bitte.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche Förderungen und besonderen Aktivitäten gibt es für Unternehmen, die pflegebedürftige Menschen mit Essen und Trinken versorgen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Die Förderung von entsprechenden Einrichtungen, Vereinen und Organisationen liegt in hohem Ausmaß in der Kompetenz der Bundesländer, und dementsprechend ist die Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern, also zwischen den Bundesländern und den einzelnen Sozialhilfeträgern, Vereinen und Organisationen eine sehr intensive.

Auch in meinem Ressort gibt es sehr enge Kontakte zu den einzelnen Einrichtungen, und die Finanzierungen erfolgen zum Teil durch Subventionen. Selbstverständlich dient das Pflegegeld dazu, daß – und das ist ja der Kern des Pflegegeldgesetzes – die Pflegebedürftigen sich die Leistungen zukaufen können. Das Pflegegeld ist ja eine zusätzliche einkommensunabhängige Geldleistung, es soll und muß zweckgebunden und qualitätsorientiert zum Einsatz kommen. Ich habe sehr großes Interesse daran, daß die Mittel des Pflegegeldes tatsächlich dafür verwendet werden, daß eine qualitätsorientierte umfassende Pflegesicherung und Pflegebetreuung gegeben ist.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Können Sie schon sagen, welche Mehrkosten die Bundesgesetznovelle zum 1. Jänner 1999 verursachen wird?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich habe bei der Beschlußfassung des Gesetzes die Höhe dieser Kosten noch im Kopf gehabt. Wenn Sie mich aber jetzt so plötzlich danach fragen, kann ich sie Ihnen


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