Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 37

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Ich ersuche aber um Verständnis dafür, daß ich den Beschlüssen und den Beratungen des Kuratoriums heute nicht vorgreifen kann, weil ich mich diesem Organ verpflichtet fühle und daher den Bundesrat erst danach konkret informieren kann.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Dr. d’Aron. – Bitte.

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesministerin! Bei Durchsicht des Gesundheitsförderungsgesetzes ergibt sich nicht eindeutig, wie die dem Fonds zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich und unmittelbar für die Patienten eingesetzt werden.

Daher lautet meine Frage: Wie quantifizieren Sie im Rahmen der bisherigen Fondstätigkeit den unmittelbaren Gesundheits- und Wohlfahrtseffekt für österreichische Patienten?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Als Ziel des Gesundheitsförderungsgesetzes ist sehr klar definiert, daß mit dem Fonds "Gesundes Österreich" ein umfassendes Netzwerk für Gesundheitsförderungsmaßnahmen aufgebaut werden soll, und zwar nicht unmittelbar bezogen auf eine bestimmte Patientin oder einen Patienten, sondern es soll versucht werden, zu den verschiedenen bereits bestehenden Initiativen ergänzende zu finden und diese wiederum in ein gemeinsames Konzept einzufügen. Es ist nicht daran gedacht, bereits Bestehendes durch Initiativen oder Projekte des Fonds "Gesundes Österreich" quasi zu ersetzen, es soll ergänzend gearbeitet werden!

Ich sehe in diesem Gesetzestext keine Bestimmung, die verlangt, daß Einzelmaßnahmen für einzelne Personen zu treffen sind, sondern es geht um allgemeine Konzepte zur Gesundheitsförderung – mit Zielgruppen, mit Schwerpunkten, mit verschiedenen Themen aus der Medizin, aber nicht unbedingt so, daß man den Nutzen für eine Einzelperson errechnen kann. Das wäre meiner Ansicht nach auch nicht möglich, schon gar nicht ein Vergleich zwischen dem, was der Fonds "Gesundes Österreich" mit einem Budget von 3,5 Millionen Schilling – oder wieviel auch immer er gehabt hat – im Vergleich zu einem Budget mit 100 Millionen Schilling wahrnehmen kann. Ich wäre also überfordert, eine Querverbindung herzustellen, was den Nutzen für den einzelnen betrifft. Das ist ja auch nicht Ziel des Gesetzes.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir kommen zur 14. Anfrage. Ich bitte Frau Bundesrätin Crepaz, Ihre Anfrage zu verlesen.

Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol): Frau Bundesministerin! Es wird viel reformiert, unter anderen auch die Gesundheitsberufe.

Meine Frage lautet daher:

997/M-BR/99

Was sind die nächsten Vorhaben auf dem Gebiet der Reform der Gesundheitsberufe?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrat! Es gibt sie! Oberste Priorität hat für mich die Erstellung einer Regierungsvorlage zum Sanitätergesetz. Das Hohe Haus hat in Vorwegnahme eines wichtigen Schrittes des Sanitätergesetzes noch im vergangenen Jahr eine Bestimmung für die Defibrillation verabschiedet. Mit geht es nun darum, in den nächsten Wochen einen Abschluß der politischen Verhandlungen zum Sanitätergesetz zustande zu bringen, um dieses dem Hohen Haus noch im Frühjahr zuleiten zu können, damit es hier beschlossen werden kann.


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