Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 40

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Wir kommen nun zur 15. Anfrage, die Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon stellen wird. Ich darf ihn um die Verlesung seiner Frage bitten.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

992/M-BR/99

Werden Sie die gesetzliche Grundlage für künstliche Befruchtung auf Kassenkosten vorbereiten, damit 30 000 ungewollte Kinderlose bei dieser von der WHO als Krankheit eingestuften Belastung unterstützt werden?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Aufgrund der österreichischen Rechtslage, auch durch sehr aktuelle oberstgerichtliche Entscheidungen des OGH dokumentiert, ist klargestellt, daß die In-vitro-Fertilisation nicht als Leistung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden kann, weil dieser laut ASVG beziehungsweise allgemeiner Gesetzeslage keine Krankheit zugrunde liegt.

Nichtsdestotrotz verstehe ich den Wunsch von Paaren, die Kinder haben wollen. Das ist auch der Grund, warum ich in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Regierungspartner Gespräche führen werde, inwieweit wir außerhalb einer Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung, weil diese durch Gesetz nicht gedeckt wäre und aus finanziellen Gründen auch nicht ohne weiteres der Krankenversicherung übertragen werden kann, Lösungen insbesondere in jenen Fällen finden können, bei denen soziale Bedürftigkeit gegeben und es eine finanzielle Frage ist, ob sich jemand die ergänzenden Behandlungen und auch Versuche leisten kann.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin. Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Heißt das, daß Sie sich zumindest einen Zuschuß vorstellen können?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich möchte den Gesprächen nicht vorgreifen und kann mich nur auf die geltende Rechtslage beziehen, wonach die Krankenversicherung nicht berechtigt ist, eine derartige Leistung zu übernehmen.

Ich möchte aber schon sagen, daß bereits jetzt in den medizinischen Fällen, in denen eine künstliche Befruchtung durch den Arzt deshalb veranlaßt wird, weil diese zur Beseitigung anderer Krankheitsbilder erforderlich erscheint, die Kosten übernommen werden. Die Zielrichtung, die aber allgemein angesprochen ist, ist eine andere und daher vom Gesetz nicht gedeckt.

Ich habe jetzt in erster Linie die betroffenen Paare vor Augen und möchte versuchen, gemeinsam mit den Regierungskollegen eine Lösung insbesondere für die vorhin angesprochene Gruppe zu finden. Ich kann aber noch nicht sagen, in welche Richtung diese Lösung gehen wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Für eine Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Ramsbacher zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werden Sie sich in Österreich dafür einsetzen, daß das deutsche Modell zum Zuge kommen wird, welches vorsieht, daß die Kosten für vier Versuche von der Öffentlichkeit übernommen werden? Kommt es allerdings nach diesen zu keiner Schwangerschaft, werden keine weiteren Kosten refundiert. Werden Sie damit den betroffenen Frauen die seelischen und finanziellen Belastungen etwas abnehmen?


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