Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 46

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Auch die Qualität des gespendeten Blutes ist in den letzten Jahren gleichbleibend gut geblieben. Vertreter des Roten Kreuzes glauben, schon erkennen zu können, daß durch positiveren Lebensstil und gesundheitsbewußteres Leben die Blutqualität unter Umständen sogar noch verbessert werden kann. Statistisch ist das allerdings derzeit nicht nachweisbar oder vielleicht noch nicht nachweisbar.

Nun könnten wir hier im Bundesrat zu der Frage kommen: Warum hat sich dann der Nationalrat mit dem Thema Blutsicherheitsgesetz überhaupt beschäftigt?

Dazu muß man, so glaube ich, sehr deutlich sagen, daß dieses Blutsicherheitsgesetz im Kern – im Kern! – die Sicherheit für Spender und Empfänger von Blut sicherstellen soll. Letztlich soll das auch zu einer Erhöhung der Spendenbereitschaft führen, indem Angst genommen wird. Angst wurde in der jüngsten Vergangenheit insbesondere durch das Auftreten – wenn auch nur eines einzelnen Falles – einer HIV-positiven Blutkonserve transportiert.

Diese Angst muß genommen werden, und zwar auf verschiedenem Weg. Erstens soll das dadurch geschehen, daß der Spender einen sehr umfangreichen Fragenkatalog auszufüllen hat. Wer von Ihnen schon jemals Blut gespendet hat, der hat bemerkt, daß es sich dabei zum Teil um sehr diffizile Fragen handelt, auch um Fragen, die in den direkten Persönlichkeitsbereich des einzelnen gehen. Dieser Fragenkatalog, dieser Anamnesebogen wird erweitert werden, und das wird nicht nur Vorteile mit sich bringen. Diese Erweiterung wird unter anderem dazu führen, daß Menschen, die bereit sind, Blut zu spenden, unter Umständen etwa drei Minuten länger zum – ich sage es salopp – Zettelausfüllen brauchen werden. Aber es sei nochmals deutlich gemacht: Sicherheit hat dabei Vorrang gegenüber dem Zeitfaktor.

Ängste sollen auch dadurch genommen werden – das ist ganz neu in dieses Gesetz hineingeflossen –, daß Blutspendeeinrichtungen auch ein Betriebsanlagen-Bewilligungszeugnis brauchen, daß in den Ländern Amtsärzte sozusagen die Oberaufsicht oder die Kontrollfunktion über die Blutspendedurchführung übertragen bekommen. Damit wird es auch gelingen, daß dann eine Blutspendeeinrichtung irgendwo in einem "Jausenkammerl" eines größeren Betriebes – ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes hat es mir gegenüber einmal so dargestellt, daß es dies da oder dort noch geben soll – der Geschichte angehören wird.

In letzter Konsequenz soll Angst auch dadurch genommen werden, daß nunmehr ein einheitliches Gesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen – wie das Gesetz etwas langatmig heißt – hier in Österreich in Geltung tritt.

Zum Inkrafttreten habe ich eine Frage an die Frau Bundesministerin. Ich lese im Ausschußbericht des Gesundheitsausschusses des Nationalrates unter Zu Z 5: "Die Regierungsvorlage ist davon ausgegangen, daß das vorliegende Gesetz vor dem 1. Jänner 1999 im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden wird. Da dies nicht möglich war und ein rückwirkendes Inkrafttreten jedoch untunlich wäre, wird ein neuer Zeitpunkt für das Inkrafttreten festgelegt." Einige Seiten weiter hinten steht unter "§ 29 (1): Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft."

Ich lese da heraus, daß es – so hoffe ich zumindest – unser aller Bestreben ist, daß dieses Gesetz mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten kann. Formal allerdings widersprechen sich eigentlich diese beiden Passus. Das ist mir aufgefallen, ich möchte es hier aber auch nicht überbewerten.

Letztlich soll es mit diesem Gesetz gelingen, daß freiwilliges Blutspenden in Österreich weiterhin gesellschaftlich hohes Ansehen bewirkt. Es sollte gelingen, daß der zunehmende Bedarf an Blutkonserven zum überwiegenden Teil selbst gedeckt werden kann, wie es schon jetzt der Fall ist. Der Blutspendedienst des Roten Kreuzes in Österreich hat 1997 518 000 Vollblut-, Eigenblut- und Thrombopheresespenden entgegennehmen können.

Wir hören tagtäglich so viel an Zahlen, aber dies kann vielleicht durch folgenden Hinweis verbildlicht werden: 95 Prozent des in Österreich verbrauchten Anteils an Blutkonserven werden dadurch aufgebracht.


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