Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 47

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Das soll, glaube ich, auch ein besonderes Kompliment für das Österreichische Rote Kreuz darstellen. Ich freue mich, daß hier ein hochrangiger Vertreter des Österreichischen Roten Kreuzes anwesend ist, nämlich Herr Gerhard Swoboda, stellvertretender Direktor und Organisationsleiter der Blutspendezentrale. Kompliment für diese Leistung!

Der bestehende Trend einer erhöhten Bereitschaft, Blutspendemöglichkeiten wahrzunehmen, soll verstärkt werden. Ich freue mich, daß dieser Trend in Lilienfeld – dem Bezirk, aus dem ich komme – jetzt schon gegeben ist. Ich habe mir die entsprechenden Zahlen herausgeben lassen: Innerhalb der letzten vier Jahre ist bei einem Anstieg von 1 121 auf 1 618 Blutabnahmen eine Steigerung von rund 50 Prozent zu verzeichnen.

Abschließend möchte ich festhalten, daß den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einzelnen Rot-Kreuz-Einrichtungen ein deutliches Verdienst zukommt. Denn wir können noch so gewissenhaft an der Ausarbeitung eines Gesetzestextes arbeiten, wesentlicher kommt es doch darauf an – es sei mir gestattet, das hier so offen zu sagen –, daß die Menschen vor Ort, also die Mitarbeiter in den Rot-Kreuz-Stationen, denjenigen Vertrauen einflößen, die bereit sind, Blut zu spenden. Das wirkt wesentlicher und stärker, und jeder, der selbst schon Blutspender war, weiß, daß einfach ein gewisses Kribbeln vorhanden ist, wenn man zum ersten Mal Blut spendet.

In diesem Sinne ist es eine Selbstverständlichkeit, daß die Vertreter der Volkspartei diesem Gesetz ihre Zustimmung geben werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Payer. – Bitte.

11.52

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Schon in Goethes "Faust" heißt es: Blut ist ein ganz besonderer Saft. – Wenn man in die Geschichte der Medizin zurückblickt, dann fällt einem sicherlich die Szene ein, daß der Bader im ehemaligen mittelalterlichen Schaffelbad den Patienten niedergeschnallt und zur Ader gelassen hat. (Bundesrat Dr. Böhm: Geschröpft!)

In der gestrigen Diskussion im Ausschuß über das vorliegende Blutsicherheitsgesetz bemerkte man, so glaube ich, die Wichtigkeit dieses Gesetzes. Man bemerkte die Betroffenheit jedes einzelnen, man merkte, wie sehr dieses Thema interessiert. Es fand dort – so glaube ich, sagen zu können – eine sehr anregende und gute Diskussion statt. Ich denke, das können die Teilnehmer dieses Ausschusses bestätigen.

Außerdem standen uns zwei hervorragende Auskunftspersonen seitens des Bundesministeriums zur Verfügung. Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte Ihnen zu diesen beiden Mitarbeitern, nämlich Dr. Aigner und Dr. Kurz, gratulieren und den beiden Herren gleichzeitig für die Arbeit, die sie für das Zustandekommen dieses Gesetzes geleistet haben, recht herzlich danken.

Meine Damen und Herren! Es war sicherlich eine richtige Entscheidung, das reparaturbedürftige Plasmapheresegesetz aus den siebziger Jahren nicht mehr zu novellieren, sondern eine einheitliche, das gesamte Blutspendewesen umfassende Neuregelung zu schaffen, nämlich das vorliegende Blutsicherheitsgesetz.

Wir alle sind sehr froh über den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in der Medizin. Vielen Menschen wird durch neue medizinische Geräte und durch besondere, innovative Operationstechniken das Leben gerettet beziehungsweise verlängert. Karl Landsteiner, der Entdecker der Blutgruppen, würde sich über die Weiterentwicklung seiner Entdeckung heute sehr wundern.

Es ist eine Tatsache, daß das Blut zu einem tragenden Element der modernen Medizin geworden ist. Daher müssen alle Maßnahmen getroffen werden, um die Gefahr einer Übertragung von Infektionserregern wie insbesondere HIV- oder Hepatitisviren zu verhindern. Es muß gewährleistet sein, daß für Spender und Empfänger alle nur möglichen Vorkehrungen zum Schutz ihrer


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