Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 48

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Gesundheit getroffen werden. Das Blutsicherheitsgesetz ist daher von eminenter Wichtigkeit und wird zu einer weiteren Qualitätssteigerung im Transfusionswesen führen.

Drei Eckpfeiler bilden meiner Meinung nach den Schwerpunkt dieses Gesetzes. Erstens: Es muß die gesundheitliche Eignung des Spenders festgestellt werden; dazu gehören der Umfang und der zeitliche Abstand der Untersuchungen. Zweitens: Es werden in diesem Gesetz die Anforderungen an die Blutspendeeinrichtungen in bezug auf die personelle, bauliche und technische Ausstattung festgelegt. Drittens: Der Qualitätssicherung hinsichtlich des gewonnenen Blutes oder der gewonnenen Blutbestandteile kommt große Bedeutung zu.

Diese drei erwähnten Schwerpunkte bilden die Grundlage einer umfassenden Neuregelung, die das Blutspendewesen neu ordnet und, wie ich meine, auch optimiert. Dieses Gesetz ist ein Fortschritt sowohl für diejenigen, die Blut spenden, als auch für diejenigen, die Blut benötigen.

Für wichtig erachte ich es auch, daß exakte Aufzeichnungen geführt werden müssen, um jedes verabreichte Blutprodukt zurückverfolgen zu können. Diese notwendige und wichtige Dokumentation ist im § 11 genau geregelt.

Nachdem ich in meinen bisherigen Ausführungen das vorliegende Gesetz sehr gelobt habe – es wird die Zustimmung aller drei hier im Bundesrat vertretenen Fraktionen erhalten –, möchte ich auch darauf verweisen, daß es notwendig sein wird, die medizinische Entwicklung genau zu beobachten. Es wird notwendig sein, permanente Reformen und Anpassungen vorzunehmen. Einen Ansatzpunkt dafür sehe ich in dem schon erwähnten § 11, der die Dokumentation regelt. Leider gibt es in dieser Hinsicht keine bundesweite Vernetzung. Dabei ist mir völlig bewußt, daß gerade die Dokumentation eine Gratwanderung zwischen Datenschutz und medizinischer Sicherheit darstellt.

Meine Damen und Herren! Das Zusammenspiel verschiedener Gesetze, das Ineinandergreifen von Gesetzen ist sehr notwendig. Seine erste Bewährungsprobe hat das Privatradiogesetz – mein Vorredner, Kollege Grasberger, hat schon darauf hingewiesen – im Zusammenhang mit Blutspendeaufrufen bestanden. Es war richtig, daß wir beschlossen haben, daß Blutspendeaufrufe auch außerhalb von Katastrophenfällen im ORF und im Privatradio erfolgen können.

Einen Punkt dieses Gesetzes möchte ich noch besonders hervorheben: Es geht um die Bestimmung, in welcher festgelegt wird, daß einem Spender aus einer freiwilligen Blutspende kein finanzieller oder materieller Gewinn zuteil werden darf. Durch die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit wird gesundheitliche Ausbeutung vermieden. Zugleich wird das Infektionsrisiko für den Empfänger minimiert und die Rekrutierung von Spendern aus allen Bevölkerungsschichten sichergestellt. Damit wird dem Prinzip der Solidarität – Solidarität ist für ein demokratisches Staatswesen sehr wichtig – meiner Ansicht nach sehr gut Rechnung getragen.

An dieser Stelle möchte ich den jährlich Hunderttausenden Spenderinnen und Spendern aus ganz Österreich ein herzliches Dankeschön sagen und ihnen dafür danken, daß sie sich, ohne davon den geringsten eigenen Nutzen zu haben, in den Dienst der Nächsten stellen. Vielleicht sollten wir Bundesräte hier im Parlament ebenfalls eine Blutspendeaktion organisieren. Eine gewisse Vorbildwirkung wäre, so glaube ich, unbestreitbar. (Bundesrat Steinbichler: Wie wäre es, wenn Sie in Ihrer Heimatgemeinde Blut spenden? – Zwischenruf des Bundesrates Eisl. ) – Natürlich, aber ich hatte bei meinem Vorschlag die Vorbildwirkung im Auge. Vielleicht wäre das einmal eine Idee, ich möchte das nur anregen. (Präsident Jaud übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Österreich wird das erste Land sein, das die entsprechenden EU-Richtlinien und die entsprechenden Empfehlungen umsetzt. Das vorliegende Gesetz ist absolut notwendig, und es ist europaweit auf dem höchsten Stand. Österreich baut mit dieser umfassenden Neuregelung seine gesundheitspolitische Vorreiterrolle in der Europäischen Union weiter aus. Darauf können wir stolz sein!

Meine Fraktion wird diesem vorliegenden Gesetz gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.00


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