Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 51

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und krankheitsübertragende und krankheitserregende Elemente ausgeschlossen werden, was in Österreich ohnehin weitestgehend geschieht.

Zweitens: Anderes Blut als jenes, welches den höchsten medizinischen Standards entspricht, darf nicht in den Verkehr kommen. Am sichersten sind daher jene österreichischen oder europäischen Institutionen, die unter strengsten medizinischen und administrativen Kontrollen die Blutabnahme und spätere Überprüfung durchführen.

Das bedeutet drittens, daß alle notwendigen Anforderungen, die an die Blutspendeeinrichtungen zu stellen sind, voll überprüfbar und einzuhalten sind, ganz gleich, ob es sich um Krankenanstalten, Ambulatorien, gewerbliche Unternehmen oder die Einrichtungen des Österreichischen Roten Kreuzes mit seinen mobilen Blutspendeaktionen handelt.

Viertens: Das abgenommene Blut hat dann bis zur hilfreichen Abgabe an den Abnehmer unter Einhaltung der in diesem Gesetz vorgesehenen Grundsätze und der in Verordnung festzulegenden Bestimmungen kontrolliert aufbewahrt und verabreicht zu werden.

Fünftens: Daher ist es wirklich wichtig, daß die Leitungsfunktionen in Blutspendeeinrichtungen wegen der steigenden fachspezifischen und medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen und weiterer Entwicklungen von Fachärzten dieser Richtungen eingenommen werden.

Sechstens: Um den Ernst der Notwendigkeit einer gewissenhaften Einhaltung aufzuzeigen, sind im Anlaßfall die Strafbestimmungen anzuwenden, um Mißbräuche und Umgehungen möglichst hintanzuhalten.

Ich möchte diese Gelegenheit auch nicht vorübergehen lassen, ohne allen Einsatzorganisationen, darunter auch an vorderster Front dem Österreichischen Roten Kreuz, für das gesamte Blutspendewesen und alle damit verbundenen Bemühungen zu danken. Neben hauptamtlich Beschäftigten sind es bei vielen Blutspendeaktionen viele freiwillige Helfer und Helferinnen, die sich unentgeltlich in den Dienst der guten Sache stellen.

Ich darf aus dem Bundesland Steiermark – das gilt natürlich auch für alle anderen Bundesländer und die dort tätigen Organisationen und Mitarbeiter – einige Zahlen über das Blutspenden im vergangenen Jahr anführen, die mir Herr Direktor Schicker aus der Steiermark zur Verfügung gestellt hat.

Im Vorjahr gab es immerhin 726 Blutspendeaktionen mit 61 847 gewonnenen Konserven. Es ist zwar nicht genau bekannt, wie groß das Reservoir – in Zahlen ausgedrückt – jener Menschen ist, die sich freiwillig dem Blutspenden widmen, weil es diesbezüglich zu wenig Meldungen gibt, was ein weiterer Punkt in der Diskussion zu diesem Gesetz war, aber ungefähr 8 Prozent der spendenfähigen Bevölkerung zwischen 18 und 65 Jahren sind Blutspender im Bundesland Steiermark, das ich nur beispielhaft angeführt habe. Allen Spendern und Spenderinnen ist für diese Bereitschaft und das Opfer, das sie in zeitmäßiger Hinsicht auf sich nehmen, zu danken. Sie tun es, ohne bezahlt zu werden.

Österreich ist eines der wenigen Länder, in dem es keine Gegenleistung für das Spenden von Blut, die sich leider immer mehr durchsetzt, gibt. Daher ist die Freiwilligkeit weiter zu fördern. Aber ich glaube, die Blutspender bilden eine große Familie. Im allgemeinen ist es doch ein relativ gleichbleibender Kreis von Blutspendern, die sich für diese Aufgabe zusammenfinden. Im ländlichen Bereich ist der prozentuelle Anteil der Spender auch höher als im städtischen.

Erfreulich ist es auch, festzustellen, daß sich doch eine große Zahl jüngerer Menschen für das Blutspenden zur Verfügung stellt, sodaß die Blutspendefamilie erhalten bleibt und hoffentlich wächst.

Wichtig scheint mir der Schritt zu sein, sich zum erstenmal für eine Blutspende zu entscheiden. Daher sollten wir ständig werben, damit sich neue Blutspender zur Verfügung stellen. Jede Hilfe, die in diese Richtung geht, wie schon hier angeführt wurde, durch die Medien ist willkommen, aber auch die Schulen und das Bundesheer sind diesbezüglich ganz wichtig. Ich habe auch das


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