Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 50

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verständlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes, die vorbildhaft agieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.05

Präsident Gottfried Jaud: Der von den Bundesräten Windholz und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend ausländische Blutkonserven und Blutprodukte – Patientensicherheit ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile ihm dieses.

12.05

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Dieses Gesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und die Sicherheit nach neuestem Stand der medizinischen Wissenschaft – auf dem Wege vom Spender über die sachgemäße Behandlung, Weiterleitung und Bereitstellung bis hin zum Empfänger – stellen wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesetzgebung dar, um die großartigen Fortschritte der Medizin auf diesem Sektor nutzen und Fehlerquellen möglichst ausschließen zu können, die im medizinischen Bereich für die Betroffenen mit äußerst negativen Folgen verbunden sein können.

Obwohl dieses Gesetz nicht als Anlaßgesetzgebung zu bezeichnen ist, weil damit auch Richtlinien, Entschließungen und Empfehlungen des EU-Rates – die letzte stammt vom 29. Juni 1998 – sehr rasch entsprochen wird und Österreich eines der ersten EU-Länder ist, das diese Entschließungen umsetzt, erfordern gerade die Vorfälle der letzten Zeit – sie sind bereits erwähnt worden –, die negative Schlagzeilen und unverantwortliche Auswirkungen hervorgerufen haben, eine strikte und kontrollierbare gesetzliche Regelung.

Ich gehe nicht auf jenen Fall ein, der im Mühlviertel aufgeflogen ist und zu dem gerichtliche Vorerhebungen laufen, auch nicht auf die 14 Jahre zurückliegenden strittigen Ereignisse, die sich um HIV-verseuchtes Blut in der französischen Transfusionszentrale CNTS abgespielt haben, wo trotz dringenden Verdachts Blutkonserven abgegeben worden sein sollen, die den Patienten nicht Heilung, sondern den Tod brachten. Aber diese beiden Vorfälle zeigen doch deutlich auf, wie ernst und gewissenhaft die Frage der Bluttransfusionen und der lückenlosen Verfolgung des Weges vom Spender zum Empfänger sowohl aus medizinischer Sicht als auch auf administrativem Wege zu behandeln ist. Vor allem sollte es keine Geschäftemacherei auf Kosten der Gesundheit und des Risikos von betroffenen Menschen geben.

Daß Blut ein ganz besonderer Saft ist, ließ Goethe in der Paktszene in "Faust" Mephisto sagen – und hier Bundesratskollegen Payer –, und daß Wiener Blut besonders süß sei, wird in der Operette behauptet. Jedenfalls spielt Blut im Leben, im weitesten Sinne gesehen, eine wichtige Rolle, die durch die medizinische Forschung, über die Entdeckung der Blutgruppen durch Landsteiner bis hin zu den überaus verfeinerten Untersuchungen und Erkenntnissen, bis zum heutigen Tage weiterentwickelt wurde, vor allem auch, weil neben den neuen, besseren Erkenntnissen über das Blut neue Gefahren und noch nicht eingrenzbare Krankheiten aufgetreten sind: von den Gefahren der Hepatitisübertragung bis hin zur jetzt weitverbreiteten Geißel der HIV-Infektion und Aidsverbreitung.

Aus humanitären Gründen, aber auch aufgrund von Artikel 10 unserer Bundesverfassung sind wir als Gesetzgeber der Gesellschaft gegenüber dafür verantwortlich, die bestmögliche Sicherheit entsprechend dem letzten Stand der Medizin zu garantieren. Das heißt auch, daß wir parallel zur weiteren Entwicklung, die nicht stillstehen wird, rechtzeitig und begleitend die gesetzlichen Grundlagen schaffen und anpassen müssen. Da das Plasmapheresegesetz schon über 20 Jahre alt war, ist eine Anpassung zweifellos notwendig geworden.

Was sind nun die Hauptpunkte, die dieses Gesetz erreichen soll?

Erstens: die Eignung des Spenders, der Spenderin. Das Blut ist nach allerbesten Möglichkeiten medizinisch zu prüfen und zu sichern. Durch eingehende Untersuchungen sollen Fehlerquellen


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