Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 111

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für kleinere Kinder unbedingt brauchen, weil es sonst nicht geht, weil es finanziell sonst nicht möglich ist, durchzukommen, sehr wohl eine Kinderbetreuungseinrichtung – aus meiner Sicht vorzugsweise Tagesmütter – zur Verfügung zu stellen.

Frau Kollegin Hostasch hat schon gesagt, eine Kindergarten-Milliarde und zweimal 600 Millionen vom Bund stehen zur Verfügung. Das wird von den Ländern noch ergänzt respektive ist im ersten Fall bereits ergänzt worden. Wir haben also insgesamt 2,4 Milliarden Schilling zur Verfügung. Das ist eine gute Sache, aber nur ein Teil der Problematik, Beruf und Familie besser vereinbar zu machen. Denn in diesem Zusammenhang müssen wir unseren Appell vor allem an Österreichs Arbeitgeber richten. Wo immer sie sitzen mögen – in der Parlamentsdirektion, in Österreichs Unternehmungen, in Verbänden, wo immer die Arbeitgeber sitzen –, muß klargemacht werden, daß die Flexibilisierung der Arbeitswelt nicht nur kapazitätsorientiert, sondern auch familienorientiert vor sich gehen muß und daß man die Interessen junger Eltern – ich sage jetzt einmal realistischerweise: vor allem junger Mütter – stärker als bisher berücksichtigen muß.

Daß das möglich ist, zeigt die Realität. Es bedarf im geringsten Ausmaß gesetzlicher Vorgaben wie etwa "Recht auf..." und so weiter, es bedarf eines Know-how-Transfers und der Überzeugung der Arbeitgeber, daß sich Familienfreundlichkeit auszahlt, daß sich das rechnet, und zwar durch zufriedenere Eltern und Mütter im Unternehmen, durch weniger Fluktuation, durch bessere Motivation. Große, hervorragende Unternehmungen machen vor, daß Familienfreundlichkeit und unternehmerischer Erfolg gut vereinbar sind.

Damit möchte ich auch schon zur konkreten Beantwortung der Anfragen kommen, die die freiheitliche Fraktion, die Frau Bundesrätin Mühlwerth gestellt hat.

Zur Frage 1: Ich darf Ihnen mitteilen, daß es bekannt ist – ich habe das gesagt –, daß ich ein Karenzgeld für alle anstrebe. Ein solches Karenzgeld für alle ist aus meiner Sicht als Regierungsvorlage zu planen; selbstverständlich sind daher Details mit dem Koalitionspartner auszu-verhandeln. Wenn ein solcher Konsens vorliegt, dann wird dem Hohen Haus eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet werden.

Zur Frage 2, zur Frage der Finanzierung: Ich habe die finanziellen Auswirkungen mit 800 Millionen Schilling bemessen. Es wird der Familienlastenausgleichsfonds FLAF bereits im Jahre 1999 nach Rückzahlung seiner Schulden an den Bund, also gewissermaßen an das Budget, Überschüsse haben, und es wird daher die Finanzierung aus dem FLAF zu leisten sein.

Zur Frage 3: Zur Frage der Zuverdienstmöglichkeit, zu einer Erwerbstätigkeit während der Karenz meine ich, daß grundsätzlich ein Dazuverdienen weiter möglich sein soll. Die Betreuung der Kinder soll aber während des Bezuges von Karenzgeld nach wie vor im Vordergrund stehen.

Eine Lockerung der derzeit bestehenden Zuverdienstgrenzen scheint mir aber sinnvoll zu sein, vor allem in Richtung Durchrechnung über die Gesamtdauer des Leistungsbezuges. Es sollen Urlaubsvertretungen und Teilzeitvarianten ermöglicht werden, ohne daß das Karenzgeld gekürzt wird, sodaß der Kontakt zum Betrieb aufrechterhalten und so dem Bedarf nach einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegengekommen werden kann. Frau Kollegin Hostasch! Sie haben das ähnlich formuliert: Der Wiedereinstieg soll letztlich erleichtert, keinesfalls erschwert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die geltende Rechtslage erlaubt beim Karenzgeldbezug ein Dazuverdienen bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Ich habe diese 3 899 S schon erwähnt; darüber hinaus gibt es Anrechnungsbestimmungen. Diese Anrechnungsbestimmungen sind allerdings, um es höflich zu formulieren, nicht sehr transparent und wahrscheinlich einem breiteren Teil der Karenzgeldbezieher Österreichs nicht bekannt. Neben dem Bezug von Teilzeitbeihilfe für unselbständige Bäuerinnen und Gewerbetreibende kann derzeit unbegrenzt dazuverdient werden.


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