Zur Frage 4, ob das Karenzgeld aus meiner Sicht noch als Versicherungsleistung zu bezeichnen ist, obwohl es bereits zu 70 Prozent aus dem FLAF bezahlt wird: Es wird Sie nicht überraschen, wenn meine Antwort ein wenig von der der Frau Kollegin Hostasch abweicht. Nein, ich bin nicht dieser Auffassung. Die Höhe des Karenzgeldes ist nämlich weder von der Höhe der Beiträge abhängig noch ist sie zum Großteil über Versicherungsbeträge finanziert. Daher ist es keine Versicherungsleistung.
Zu den 70 Prozent, die Sie in Ihrer Anfrage erwähnt haben, kann ich folgendes sagen: Wenn man die Versicherungszahlungen auch noch dazurechnet, dann verteilt sich die Zahlungsleistung zu 75 Prozent auf den FLAF und nur zu 25 Prozent auf die Arbeitslosenversicherung. Ich meine daher, daß es sich beim Karenzgeld lediglich um die Abgeltung eines erhöhten Finanzierungsbedarfes für die ersten Lebensmonate eines Kindes handelt.
Zur Frage 5: In logischer Konsequenz, wenn es eine familienpolitische Leistung ist, die allen gleichermaßen zugute kommt, soll die Finanzierung zu 100 Prozent und nicht nur zu 70 oder 75 Prozent aus dem FLAF erfolgen.
Zur Frage 6: Die Finanzierung des Karenzgeldes für alle ist, wie ich das bereits angeführt habe, gesichert. Eine Aufhebung der Selbstträgerschaft steht derzeit nicht zur Debatte. Ich rege eine derartige aber durchaus an, beispielsweise für die Finanzausgleichsverhandlungen des Jahres 2000. Jetzt ist das realpolitisch kein Thema, aber ich darf dem Hohen Bundesrat schon sagen, daß solch eine Summe in Milliardenhöhe – allerdings in einstelliger und sehr niedriger Milliardenhöhe – dem Familienlastenausgleichsfonds dadurch gewissermaßen vorenthalten wird, weil eben die Selbstträgerschaft einerseits dazu führt, daß manche Familienbeihilfe aus dem FLAF bezahlt wird, obwohl ein Teil der Eltern bei einer Gebietskörperschaft tätig ist, und zum anderen zum Beispiel das Schulbuch überhaupt keinerlei Gegenfinanzierung seitens der Gebietskörperschaften hat.
Zur Frage 7: Grundlage für ein Karenzgeld für alle ist letztendlich die Tatsache, daß eine Abgeltung für Betreuungsleistungen erfolgen soll. Wer das, meine Damen und Herren, so sehen will, daß das Karenzgeld für alle eine Vorstufe in Richtung eines Kinderbetreuungsschecks sein könnte, dem würde ich nicht widersprechen. Das ist nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten ausbaubar. Jetzt halte ich ein Karenzgeld für alle für einen Zeitraum von 18 Monaten für finanzierbar und daher für verantwortbar. Über alles andere sollte man dann sprechen, wenn weitere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind.
Ich meine daher, daß es zu keiner Differenzierung bei der Leistungshöhe kommen sollte, weil für mich alle Kinder, aber auch alle Mütter in diesem Lande gleich viel wert sind.
Zur Frage 8, meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates, und zur Frage des Verwaltungsaufwandes: Bereits jetzt wird eine Einkommensüberprüfung vorgenommen, wenn ein Zuschuß zum Karenzgeld beantragt wird. Solange das Karenzgeld vom Arbeitsmarktservice administriert wurde, betrug der jährliche Kostenaufwand 60 Millionen Schilling, und zwar Personal- und Arbeitsplatzkosten. Das blieb auch mit der Mitte 1997 erfolgten Aufgabenübertragung an die Krankenkassen aufrecht. Dort sind zirka 50 Personen mit der Administration beschäftigt. Eine Einkommensüberprüfung für alle würde den Administrationsaufwand natürlich vervielfachen. Man muß sich überlegen, ob sich das rentiert.
Zur Frage 9 verweise ich auf meine Ausführungen zu Punkt 2.
Zur Frage 10: Karenzgeld für alle ermöglicht es Frauen, besser als bisher den kontinuierlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber durch – wie ich schon gesagt habe – Urlaubsvertretungen, Teilzeitvarianten und ähnliches während der Karenzzeit zu pflegen, ohne daß es dadurch zu einer Kürzung des Karenzgeldes kommt. Darüber hinaus ermöglicht ein Karenzgeld für alle aber auch Studentinnen, ihr Studium trotz Kind weiterzuführen und später einen qualifizierten Beruf zu ergreifen.
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