Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 116

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Die ÖVP anerkennt die Leistungen der Familien für unsere Gesellschaft. Deshalb liegt Österreich bei Familienleistungen an der Spitze. Die Transferleistungen für Familien sind nirgendwo in Europa so hoch wie in Österreich. Vom Familienpaket profitieren 1,8 Millionen Kinder und deren Eltern. Wir haben in Österreich die längsten Karenzzeiten – 18 Monate beziehungsweise 24 Monate –, davon kann man sonst überall nur träumen. Für die kostenlosen Schulen und Universitäten wendet außer Deutschland und den USA niemand mehr Geld pro Schüler auf als Österreich. (Bundesrat Dr. Tremmel: In Rußland hat es das früher gegeben, nur hat es dort nichts geholfen!)

Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten – auch das ist ein Schwerpunkt in Ihrer Anfrage – wurde – darauf ist hingewiesen worden – bei der Pensionsreform um 35 Prozent erhöht. Es ist aber sicher notwendig, diesen so wichtigen Schritt der begründenden Anrechnung der Kindererziehungszeiten in Zukunft zu verbessern.

Frau Bundesrätin Mühlwert ist momentan nicht im Raum, richten Sie ihr daher bitte folgendes aus: Es gibt sehr wohl Frauen, die aufgrund von Kindererziehungszeiten eine Pension erhalten. Es gibt Bäuerinnen, die aufgrund der Kinderzahl eine eigene Pension erhalten, obwohl sie keine Beitragsleistungen eingebracht haben. (Bundesrat Dr. Bösch: Das haben wir nicht bestritten, Frau Kollegin! Es ist nur sehr selten!)  – Doch, Ihre Kollegin hat gesagt, daß es das nicht gibt. (Ruf bei den Freiheitlichen: 15 Jahre Pflichtversicherung, sonst nicht!) Sagen Sie ihr, daß es diese Regelung doch gibt und daß diese Frauen, die nie damit gerechnet haben, einen eigenen Pensionsanspruch erwerben zu können, aufgrund dieser pensionsbegründenden Anrechnung eine Pension bekommen. Diese Frauen freuen sich darüber und sind dankbar. – Bitte, Herr Kollege Eisl, richten Sie das aus! (Bundesrat Eisl: Ich werde es ihr sagen, ich verbürge mich dafür! Positive Anregungen nehmen wir gerne auf!)

Es ist aber sicher notwendig, wie du, Herr Bundesminister, ausgeführt hast, Kindererziehungszeiten von Ersatzzeiten in Beitragszeiten umzuwidmen, was zwar sehr viel Geld kostet, aber ein Ziel für die Zukunft ist. Dies könnte ein erster Schritt dafür sein, daß die Wartezeit für die Anspruchsvoraussetzung von 25 Jahren herabgesetzt wird, damit Frauen, die aufgrund der Kindererziehungszeiten nur weniger Beitragszeiten leisten können, in einem vertretbaren Alter einen Pensionsanspruch erreichen. Ich bitte Sie, daran zu arbeiten, die Wartezeiten zu verkürzen.

Eine weitere sehr positive Absicherung für die Familien Österreichs ist – Sie, Frau Ministerin, haben heute vormittag in einer Fragebeantwortung darauf hingewiesen – die beitragsfreie Mitversicherung in der Sozialversicherung für nichtberufstätige Familienangehörige.

Es ist die Aufgabe der Familienpolitik, in geeigneter Weise auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Auf das Familienpaket 2000 als Zusatzpaket zur Familiensteuerreform sind Sie, Herr Bundesminister, eingegangen, ich brauche daher nicht mehr darüber zu referieren.

Geänderte Bedingungen gibt es aber auch hinsichtlich der Finanzierung des Karenzgelds aus dem Familienlastenausgleichsfonds. 1979 mit einem Anteil von 25 Prozent eingeführt, liegt heute diese Finanzierung vom FLAF bei 70 Prozent, und 30 Prozent kommen aus der Arbeitslosenversicherung.

Aus budgetärer Sicht – auch darauf ist der Herr Bundesminister eingegangen – hat sich das Karenzgeld längst von einer Versicherungsleistung zu einer Familienleistung gewandelt. Lediglich von der Anspruchsberechtigung her hat sich nichts wesentlich geändert. Auch Ehegatten von Hausfrauen, die berufstätig sind, zahlen in die Arbeitslosenversicherung Beiträge ein, doch die Hausfrauen haben keinen Anspruch auf Karenzgeld.

Der Vorschlag Karenzgeld für alle stellt daher aufgrund der Finanzierung einen logischen Schritt dar. Die krasse Benachteiligung von Hausfrauen, Studentinnen, Bäuerinnen, selbständigen Frauen in der Wirtschaft, geringfügig beschäftigten Frauen mit Kindern, die derzeit keinen oder den halben Karenzgeldanspruch haben, wäre damit beseitigt.


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