Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 121

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an Aktualität verloren. Während dieser Zeit müssen die Kinder einer außerhäuslichen Betreuung anvertraut werden, wobei es hier nach wie vor große Lücken zwischen Angebot und Nachfrage sowie hinsichtlich flexibler Betreuungszeiten, die" – Herr Minister, mir hat Ihr Vorschlag an die Wirtschaft sehr gut gefallen, daß man es einfach nur flexibler gestalten müßte – "den beruflichen und zeitlichen Anforderungen der Eltern entsprechen, gibt. Nicht zuletzt diese Probleme, aber auch die Angst vor finanzieller Not durch eine Berufspause wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder machen bereits einen deutlichen Geburtenrückgang spürbar: 1997 wurden um 4,5 Prozent weniger Kinder als im Jahr zuvor geboren. Dieser Trend setzte sich 1998 mit einem Rückgang um weitere 4 Prozent gegenüber dem geburtenschwachen Jahr 1997 fort. Die Zahl der Geburten nimmt damit in Österreich stärker ab als in den meisten anderen EU-Ländern. Das bedeutet, daß jede dritte Österreicherin zwischen 20 und 39 kinderlos ist, obwohl eigentlich nur jede 20. kein Kind haben will. Diese Zahlen belegen eindeutig, daß der Wunsch nach Kindern vorhanden ist, jedoch die Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für berufstätige Eltern noch immer nicht beseitigt sind.

Das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks vermag dem Problem einer optimalen und kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung.

Gesellschaftliche Anerkennung der familiären Betreuung.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Betreuungsformen und -zeiten.

Kinderbetreuung wird unabhängig vom elterlichen Einkommen für alle Eltern finanzierbar.

Abschaffung der sozialen Staffelung der Kindergartentarife.

Anspruchsberechtigung auf den Kinderbetreuungsscheck unabhängig von Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes und unabhängig vom Einkommen.

Erleichterung beim beruflichen Wiedereinstieg der Frau nach der Karenz.

Mehrkindstaffelung: Sollte bis zum 4. Lebensjahr eines Kindes ein weiteres geboren werden, erhöht sich der Kinderbetreuungsscheck im Überschneidungszeitraum um 50 Prozent des Vollbetrages." – Also auch das mit den zwölf Jahren, wie Sie das vorher gesagt haben, Frau Kollegin Crepaz, ist nicht richtig.

"Möglichkeit des Erwerbs eigenständiger Pensionszeiten durch eine freiwillige Weiterversicherung nach der Karenz.

Maßnahme, um die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien hintanzuhalten.

Aufbau eines Betreuungsmarktes (zum Beispiel Tagesmutter als neues sozialrechtlich abgesichertes Berufsbild).

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab diesem Jahr ein ständig steigender Budgetüberschuß im Familienlastenausgleichsfonds ergeben wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die Familien selbst zurückfließen, sodaß eine zweckgebundene Widmung des FLAF-Überschusses für die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der unterzeichneten Abgeordneten sinnvoll erscheint. Sollte dieser Überschuß aber noch wesentlich höher ausfallen, sollten die Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und darüber hinaus die Beträge aus der Rückforderung des Karenzgeldzuschusses von Vätern unehelicher Kinder und die nicht unerheblichen Beträge aus der De-facto-Verkürzung des Karenzurlaubes auf 18 Monate miteinrechnen.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen in diesem Zusammenhang den nachstehenden


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite