Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 61

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11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1616/NR sowie 5876 und 5891/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit und nach außergerichtlichem Tatausgleich (Diversion) in die Strafprozeßordnung eingefügt sowie das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bewäh-rungshilfegesetz geändert werden, Strafprozeßnovelle 1999, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 und 11 hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht über die Strafprozeßnovelle. Nachdem der Bericht vorliegt, darf ich mich auf die Verlesung des Antrages beschränken.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zum Gerichtsorganisationsgesetz liegt ebenfalls vor. Auch hier darf ich mich auf die Verlesung des Antrages beschränken.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Peter Böhm das Wort. – Bitte.

12.15

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich begründen, warum wir diese geradezu systemverändernde Vorlage mit Nachdruck ablehnen. Mehrfach hatte ich hier im Hohen Haus bereits Gelegenheit und Anlaß, die vom Bundesministerium für Justiz vorbereiteten Gesetzesvorhaben im Bereich des Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts unter der fachlichen Führung des Herrn Bundesministers in aller Regel sehr positiv zu würdigen; denn auf diesem Gebiet wird eine erfolgreiche, der gesellschaftlichen Realität verpflichtete Justizpolitik, also eine solche mit Augenmaß und Bürgernähe, betrieben. Das ist gewiß auch den Sektions- und Abteilungsleitern des Ressorts zu verdanken.

Leider kann dem Bundesministerium für Justiz gleiches für den Bereich des Strafrechts ganz und gar nicht bescheinigt werden. In der betreffenden Sektion sind offenbar Illusionisten, gewiß humanitär bewegte Akteure, am Werk, und damit unterstelle ich – abseits jeder Verschwörungstheorie – durchaus gute Motive. Sie weisen allerdings in eine Richtung, die der Justizsprecher der SPÖ, Herr Abgeordneter Dr. Hannes Jarolim, in bemerkenswerter Offenheit etwa so formuliert hat: Wir Sozialdemokraten halten an unserer Vision einer gefängnislosen Gesellschaft fest.


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