Bundesrat Stenographisches Protokoll 652. Sitzung / Seite 5

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Beginn der Sitzung: 11.03 Uhr

Präsident Gottfried Jaud: Ich eröffne die 652. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 651. Sitzung des Bundesrates vom 18. März 1999 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Johann Kraml, Mag. Günther Leichtfried, Josef Pfeifer, Mag. Harald Repar, Johanna Schicker, Ernst Winter, Ing. Walter Grasberger, Therese Lukasser, Mag. Michael Strugl, Dr. Peter Harring, DDr. Franz Werner Königshofer und Thomas Ram.

Einlauf und Zuweisung

Präsident Gottfried Jaud: Eingelangt ist die Anfragebeantwortung 1456/AB, die dem Anfragesteller übermittelt wurde.

Die Anfragebeantwortung wurde vervielfältigt und ist bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte schriftliche Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist der Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird.

Ich habe diesen Beschluß dem Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Der Ausschuß hat seine Vorberatung darüber abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschußbericht erstattet.

Ergänzung der Tagesordnung

Präsident Gottfried Jaud: Nach Beratung in der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Tagesordnung um zwei Punkte zu ergänzen, und zwar um den soeben erwähnten Beschluß und um die Wahl eines Ordners für den Rest des ersten Halbjahres 1999.

Sowohl für die Ergänzung als auch für die Abstandnahme von der 24stündigen Auflagefrist ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der Ergänzung der Tagesordnung um die genannten zwei Punkte, und zwar als Tagesordnungspunkte 2 und 3, zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Gottfried Jaud: Ich ersuche weiters jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist des Ausschußberichtes hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird, einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.


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