Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 14

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Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde, sofern mit 60 Minuten das Auslangen nicht gefunden wird, im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten bis auf 120 Minuten. (Präsident Jaud hält kurze Zeit inne, um den Bundesrätinnen und Bundesräten Gelegenheit zu geben, ihren neuen beziehungsweise wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen zu gratulieren.) So viel Zeit muß sein. Das ist es, so glaube ich, was das besondere Verhältnis hier im Bundesrat ausmacht.

Ich beginne jetzt – um 9.11 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Gottfried Jaud: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 1020/M-BR/99, an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Johann Ledolter, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eine Frage, die seit geraumer Zeit für Rechtsunsicherheit sorgt, lautet:

1020/M-BR/99

Wie sehen Sie die Zukunft der Getränkesteuer auch im Hinblick auf die anhängigen Verfahren?

Präsident Gottfried Jaud: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesrat! Derzeit laufen drei Verfahren, bei denen unabhängig voneinander Fragen der Verträglichkeit der Getränkesteuer mit dem Europarecht überprüft werden. Es handelt sich um ein Vorabentscheidungsverfahren, um ein Vertragsverletzungsverfahren und um die Klärung der Frage der Zulässigkeit der Getränkesteuer bei Ab-Hof-Verkauf von Wein. Das wesentlichste Verfahren ist ohne Frage das erste.

Nach Auffassung von Fachleuten meines Hauses besteht hinsichtlich des Ausganges des Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof Anlaß zu leichtem Optimismus. Nichtsdestoweniger ist der Ausgang eines derartigen Überprüfungsverfahrens immer von einem bestimmten Ausmaß an Unsicherheiten, wie das bei einem Rechtsverfahren der Fall ist, geprägt. Für den Fall, daß der Europäische Gerichtshof das Vorabentscheidungsverfahren in der Richtung beantwortet, daß eine Steuer wie die Getränkesteuer nicht mit dem Gemeinschaftsrecht verträglich sei, wären ohne jeden Zweifel innenpolitische Konsequenzen erforderlich. Die Landesgesetze betreffend die Getränkesteuer wären ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen des FAG zu überdenken.

Es handelt sich hier um eine nicht unwesentliche Finanzierungssäule der österreichischen Gemeinden. Wie im österreichischen Stabilitätspakt vereinbart, würde es sodann an den Gemeindevertretungen liegen, steuerliche Vorschläge zu erstatten, wie die Ertragsanteile der Gemeinden wettgemacht werden können. Ich würde mich einem solchen von den Gemeindebünden getragenen Vorschlag nicht entziehen können.

Präsident Gottfried Jaud: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Ich möchte den Herrn Bundesminister ersuchen, noch ein wenig zu präzisieren, in welche Richtung er sich einen Ersatz für eine entfallende Getränkesteuer hinsichtlich der Gemeindefinanzierung vorstellen kann.

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich habe nicht die Absicht, die Kreativität der Gemeindevertreter zu präjudizieren. (Heiterkeit bei der SPÖ.)


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