Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 15

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Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte sehr, Herr Mag. Leichtfried.

Bundesrat Mag. Günther Leichtfried (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Die Gemeinden – Sie haben das gesagt – stellen einen der größten Investoren für unsere heimische Wirtschaft dar, und dazu ist natürlich Geld notwendig. Für viele Gemeinden stellt die Getränkesteuer eine wesentliche Einnahmequelle dar. In meiner Gemeinde Wieselburg zum Beispiel macht die Getränkesteuereinnahme in etwa 5 Prozent der gesamten Einnahmen aus. Das ist ein schöner Brocken, und damit kann natürlich sehr viel gemacht werden.

Wenn ich richtig informiert bin, hat die Kommission vor wenigen Wochen festgestellt, daß die Getränkesteuer keinen Verstoß gegen die Mehrwertsteuer-Richtlinie darstellt und die Getränkesteuer daher eigentlich EU-konform ist. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ich habe dann auch ein Referat zu halten, Herr Vorsitzender!) Bedenken hat sie lediglich hinsichtlich der Verbrauchersteuer geäußert, und hier bedarf es eben unserer Erklärungen, was die besondere Zielsetzung dieser Getränkesteuer ist.

Meine Frage geht jetzt dahin, wer an dieser Erklärung arbeitet. Wer arbeitet an einer Erklärung, daß Tourismus, daß Infrastruktur, daß die Finanzautonomie der Gemeinden ganz wichtige Zielsetzungen sind, die mit den Getränkesteuereinnahmen in Zusammenhang stehen?

Präsident Gottfried Jaud: Herr Bundesminister, einen Moment bitte!

Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte nicht, daß wir hier im Bundesrat die Fragestunde zu einer Diskussionsstunde ausweiten, und deshalb bitte ich um Verständnis dafür, daß ich auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnungsbestimmung genau achten werde. Ich möchte auch meine Kollegen, die dann am Präsidium sitzen werden, darum bitten, darauf streng zu achten. Denn ich kenne das aus den Landtagen, in denen die Fragestellung oft 5 bis 10 Minuten dauert, und das ist, so glaube ich, nicht Sinn und Zweck der Fragestunde.

Es heißt in unserer Geschäftsordnung: Jede Zusatzfrage muß mit der Hauptfrage in unmittelbarem Zusammenhang stehen und darf nur eine konkrete Frage enthalten und nicht in mehrere Unterfragen geteilt werden. – Ein Satz, maximal zwei Sätze, wenn es zur Begründung der Frage unbedingt notwendig ist, können toleriert werden, alles andere bitte nicht. Ich werde in Zukunft den Fragesteller unterbrechen, und er kann dann eben seine Frage nicht stellen.

Ich bitte nun den Herrn Bundesminister um die Antwort. (Bundesrat Mag. Gudenus: Schachtelsätze oder normale Sätze?)  – Normale Sätze ohne Beistrich!

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie haben recht, daß die Europäische Kommission hinsichtlich einer allfälligen Unvereinbarkeit im Hinblick auf die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie keine Bedenken geäußert hat. Jedoch sind hinsichtlich der Verbrauchssteuersystem-Richtlinie primär innerhalb Österreichs zahlreiche Bedenken angemeldet worden. Die Europäische Kommission hat von diesen in Österreich aufgestellten Argumentationen nur einige wenige geteilt. Österreich hat gute Argumente dafür, warum auch diese Bedenken der Europäischen Kommission unbegründet sind.

Die mündliche Verhandlung beim EuGH findet am 6. Mai 1999 statt; mit der Bekanntgabe des Erkenntnisses ist erst nach der Sommerpause zu rechnen.

Wir haben uns auf diese inhaltliche Auseinandersetzung entsprechend vorbereitet und, wie gesagt, ein gedämpfter Optimismus ist durchaus angebracht.

Präsident Gottfried Jaud: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Ich bitte Herrn Mag. Walter Scherb um die Zusatzfrage.


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