Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 16

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Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Laut Zeitungsberichten wird im schlechtesten Fall die Getränkesteuer rückwirkend mit 1. 1. 1995 aufgehoben, was einen Einnahmenausfall in der Höhe von 13 Milliarden Schilling ausmachen würde. Ich bin der Meinung, Sie müßten als verantwortungsbewußter Finanzminister alternative Finanzierungsquellen für diesen Fall überlegen und dürften nicht den Gemeinden, die nur eine sehr eingeschränkte Steuerhoheit haben, den Schwarzen Peter zuschieben. (Bundesrat Farthofer: Was ist jetzt, Mister President?)

Meine konkrete Frage lautet: Welche alternativen Finanzierungs- beziehungsweise Einnahmequellen beziehen Sie in Ihre Überlegungen mit ein? (Bundesrat Mag. Gudenus: Ein Schachtelsatz war das jetzt!)

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Also zunächst einmal ist es selbstverständlich, daß man alle möglichen Szenarien durchzudenken hat. Ich gehe allerdings davon aus, daß selbst für den Fall, daß der EuGH die Getränkesteuer als nicht EU-konform einstuft, mit einer rückwirkenden Aufhebung, nämlich ab dem Jahr 1995, nicht zu rechnen ist. Das wäre dann ein weit größerer Betrag als die genannten 13 Milliarden Schilling. Die Getränkesteuer macht nämlich insgesamt rund 7 Milliarden Schilling per anno aus. Also für 1995, 1996, 1997 und 1998 – lassen wir 1999 einmal weg – wären das nicht 13, sondern 28 Milliarden, also ein erheblicher Betrag, der zurückgezahlt werden müßte, wobei sich für mich die akademische Frage stellt, an wen. Das ist eine Durchlaufsteuer, und ich kann mir nicht vorstellen, daß die Wirte dann aufgefordert werden, jeden, der seit dem Jahr 1995 ein Seidel Bier bei ihnen getrunken hat, ausfindig zu machen, um ihm die Getränkesteuer zurückzuzahlen.

Eine derartige Entscheidung würde zu ganz schwerwiegenden Schwierigkeiten führen, nämlich daß der richtige Adressat, der Zahler, sein Geld dann auch zurückbekommt.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon sagen: Ich bin mir bewußt, daß der Finanzminister für eine Summe von Dingen verantwortlich ist. Was aber meine Person betrifft, so möchte ich schon darauf hinweisen, daß auch meine Leidensfähigkeit begrenzt ist. Ich würde daher, wenn die Getränkesteuer fällt, ohne Inanspruchnahme der Kreativität der Bürgermeister und der Gemeindevertretungsverbände keine Maßnahmen setzen, denn es würde kein Loch in das Bundesbudget reißen.

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1027/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Michael Ludwig, um die Formulierung seiner Frage.

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Unbestritten ist die hohe Bedeutung der Technologieförderung für die Zukunft unseres Landes. Daher meine Frage:

1027/M-BR/99

Welcher finanzielle Rahmen ist im Bundeshaushalt 1999 für Maßnahmen der Technologieförderung vorgesehen?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie haben recht: Fragen der Technologieförderung sind als ganz wesentlich zu bezeichnen, geht es doch dabei darum, Ressourcen zu schaffen, sodaß durch entsprechend qualifizierte Leistungen ebenso hochqualifizierte Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden können.


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