Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 25

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So ist zu erwarten, daß etwa die Tarifsenkungen und das Familienpaket, insbesondere – darauf möchte ich hinweisen – durch die massive Partizipation der Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen, dazu führen werden, daß die Inlandsnachfrage steigt.

Sie dürfen nicht vergessen, daß alleine im Bereich der Lohn- und Einkommensteuersenkung 11 Milliarden der 17 Milliarden die Bezieher eines Einkommens bis zu 20 000 S im Monat bekommen werden. Das sind meiner Meinung nach jene österreichischen Familien und Lohnsteuerzahler, die das, was sie sich zukünftig ersparen, unmittelbar wieder der Inlandsnachfrage zuführen werden, weil sie es ganz einfach nötig haben.

Höhere Einkommensklassen hingegen – daher haben wir bei 7 000 S Gesamtsteuerentlastung per anno bei einem Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage einen Schnitt gemacht – werden, was auch beweisbar ist, den Steuergewinn nicht unmittelbar der Inlandsnachfrage zuführen, weil sie es einfach nicht notwendig haben, sondern sie werden sparen. Das ist nichts Schlechtes, aber es ist nicht von Vorteil in einer Zeit, in der wir eine Konjunkturdelle haben, um dieses Wort wieder zu verwenden. Wenn man weiß, daß auch unsere wichtigsten Handelspartner Konjunkturdellen haben, und wenn man weiß, daß wir als kleines Land exportorientiert sind und daß unsere Handelspartner aufgrund der Konjunkturdellen möglicherweise nicht mehr in dem Umfang kaufen wie im vergangenen Jahr, dann muß man sagen: Es ist notwendig, daß wir die Inlandsnachfrage entsprechend ankurbeln.

Im Jahr 2000 werden die Lohn- und Einkommensteuerzahler und die Familien Österreichs insgesamt 17 Milliarden Schilling an Steuerentlastung und 12 Milliarden Schilling an Familienförderung zusätzlich zur Verfügung haben, wobei schon 6 Milliarden Schilling an Familienförderung heuer zur Auszahlung kommen. Das bedeutet im Verhältnis zu 1998 eine erhöhte Kaufkraft um 29 Milliarden Schilling, das ist rund 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Davon – da bin ich überzeugt – geht ein massiver Schub der verstärkten Inlandsnachfrage aus, der dazu beiträgt, daß die österreichische Wirtschaft entsprechend belebt wird.

Weiters möchte ich sagen, daß wir auch sehr gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich gesetzt haben, und zwar in dem Sinne, daß man es auf Unternehmungen einschränkt, was mir persönlich allerdings nicht gefällt, denn zur Wirtschaft gehören bekannterweise nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Arbeiter, und daher mag ich diese Teilung eigentlich nicht, aber wenn Sie es so wollen, soll es so sein.

Wir haben im Bereich der Unternehmen sehr gezielt Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Forschungsfreibetrages, die Ausweitung des Lehrlingsfreibetrages, was, wie ich meine, ein ganz wichtiger Aspekt ist, und zwar von 20 000 S auf 60 000 S, verknüpft natürlich mit einem Lehrabschluß, denn wir wollen ausgebildete Facharbeiter und nicht, daß durch Freibeträge am Ende nichts anderes herauskommt außer einer Steuerersparnis für den Unternehmer. Das ist im Rahmen der Qualifikation zu sehen. Die berufliche Weiterbildung wird gefördert, sowohl unternehmerseitig, und zwar mit 9 Prozent, als auch arbeitnehmerseitig, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern also. Weil immer weniger Menschen jenen Beruf, den sie mit 19 oder mit 24 Jahren ergriffen haben, ihr ganzes Leben lang werden ausüben können, ist es notwendig, daß man eine ständige Aus- und Weiterbildung ermöglicht.

Es gibt weiters die von mir erwähnte steuerliche Begünstigung bei Neugründungen. Da ich immer genau zuhöre, wenn mir jemand etwas sagt, habe ich die Argumente der Vertreter der Wirtschaft, vor allem der Wirtschaftskammer sehr ernstgenommen. Man hat mir gesagt, daß es in den nächsten Jahren aufgrund eines bestimmten Alterungsprozesses – gerade Klein- und Mittelbetriebe sind in Österreich aufgrund der Kleinstrukturiertheit der österreichischen Wirt-schaft hauptsächlich für die Beschäftigung zuständig – Zehntausende von Betriebsübernahmen geben werde. Daher wollen wir bei Schenkungs- und Erbschaftsteuern faktisch Freigrenzen bis 5 Millionen einführen, sodaß nicht der Sohn oder der Neffe des Betreffenden oder wer immer die Betriebsübernahme mit einem Bescheid des Finanzamtes über die Erbschaftsteuer beginnen muß.


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