Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 82

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wesentlich absichern können. Aber zweifelsohne sei auch hier erwähnt und auch unterstrichen, daß diese heute zu beschließende Maßnahme der Ausgliederung von Wirtschaftsbereichen der Stadt Wien zu den größten in der Form in Österreich in der Zweiten Republik gehört.

Kollege Dr. Aron! (Bundesrat Dr. d'Aron: d'Aron!) – d'Aron, das habe ich ja gesagt: kleines "d" und "Aron". Ich möchte Ihnen nur in Erinnerung rufen, daß Ihre Partei beim Ankauf der Anteile des Bundes bei den Ill-Werken in Vorarlberg auch dem Steuerverzicht zugestimmt hat. Ich darf Ihnen auch in Erinnerung rufen, daß die Personalvertretungswahlen und die Betriebsratswahlen bei den Wiener Stadtwerken erst im Spätherbst des vergangenen Jahres stattgefunden haben. Daß Sie ein großes Bedürfnis haben, wieder Wahlen durchzuführen, kann ich mir nach den Ergebnissen, die die Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer bei diesen Wahlen erreicht hat, leicht vorstellen.

Ihre Fraktion hat nämlich dort nicht das gesteckte Ziel erreicht, sie ist eine der kleinen gewählten politischen Gruppen, und Ihnen wird sicherlich auch noch in Erinnerung sein, daß Sie bei den Betriebsratswahlen in der Rudolfsstiftung in Wien die Mehrheit verloren haben. Sie wissen aber auch, da Sie von Verkauf gesprochen haben, daß der Verkauf nur möglich ist, wenn im Wiener Gemeinderat eine Dreiviertelmehrheit einem Verkauf zustimmt.

Das ist der Unterschied zwischen Gemeinwirtschaft und Privatwirtschaft. Wenn Sie das nicht wissen, werden Sie das sicherlich noch lernen. Man kann nicht ein bisserl schwanger sein, und das geht in der Wirtschaft schon gar nicht. Sie haben gesagt, daß wir eine "Lex Wien" gemacht hätten, aber das stimmt überhaupt nicht. Das wissen Sie auch, weil es eine Vielzahl von vergleichbaren Sonderregelungen gibt, die den Übergang von Rechten und Pflichten im Wege einer Gesamtnachfolge vorgesehen haben, und das haben wir auch hier im Bundesrat beschlossen. Ich darf nur Beispiele nennen: Post und Telekom Austria, Österreichische Bundesforste, Österreichische Staatsdruckerei, Bundestheater Holding, AMS, Austria Control, AMA. Es gibt tatsächlich keine Sonderregelung für Wien.

All diese grundlegenden Veränderungen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, der Unternehmensformen sind notwendig – ich habe das schon gesagt – im Interesse der Konsumenten, aber auch im Interesse der beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Ich darf Ihnen den Wiener Gemeinderat, auch Personalvertreter, Rudi Hundstorfer, in Erinnerung rufen, der im Gemeinderat unmißverständlich formuliert hat – ich zitiere –: Wir sagen ja zu einer Ausgliederung und damit zum effizienten Wirtschaften der Stadtwerke auch in der Zukunft, aber ebenso klar nein zu einem Personalabbau und zu einem Verkauf des Unternehmens. – Zitatende. Kein Wiener Gemeinderat Ihrer Partei hat eine solche Erklärung abgegeben.

Das vorliegende Gesetz nimmt besonders darauf Bedacht, daß die Wiener Stadtwerke eine konzernrechtliche Gliederung erhalten, um auch für direkte Übertragungsmöglichkeiten von der Stadt Wien in Enkel oder Töchter Vorsorge treffen zu können.

Es wird nicht nur die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens geschaffen, ebenso wichtig ist es für uns Sozialdemokraten und vor allem für die Personalvertretung, für die Betriebsräte, aber auch für die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, daß auch die Rechte und die Ansprüche, die Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitverantwortung für die Mitarbeiterinnen und für die Mitarbeiter auch in der neuen Unternehmensform in bewährter Qualität nicht nur gesichert, sondern auch erhalten und weiterentwickelt werden können.

Das wird dadurch sichergestellt, daß für den Bereich der Wiener Stadtwerke weiterhin das Wiener Personalvertretungsrecht Gültigkeit hat. Nach der Ausgliederung gilt das Arbeitsverfassungsgesetz. Sie wissen ganz genau, daß diese Regelung zeitlich bis zum Jahre 2002 befristet ist. Dann läuft das Personalvertretungsrecht aus, und die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich werden ihre Betriebsrätinnen und Betriebsräte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz wählen.

Wir glauben schon, daß diese Regelung gerechtfertigt ist, weil nämlich die Beschäftigten, die von der Ausgliederung betroffen sind, derzeit immer noch in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen und das noch längere Zeit sein werden. In solchen Übergangsphasen ist es für


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