Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 83

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uns Sozialdemokraten, aber auch für uns als Gewerkschafter unverzichtbar, daß es stabile Verhältnisse für die Kolleginnen und Kollegen gibt, die in diesen Bereichen ihre Tätigkeit verrichten.

Die Wiener Stadtwerke Holding AG soll auch notwendigerweise eine gesonderte Kollektivvertragsfähigkeit für den ausgegliederten Bereich auf Arbeitgeberseite erhalten. Auch diese Sonderregelung ist keine Lex Wiener Stadtwerke, sondern ist jenen bei anderen Ausgliederungsfällen, die ich aufgezählt habe, nachgebildet, und diese haben sich bisher bestens bewährt.

Auch das Arbeitsverfassungsgesetz sieht solche Ausnahmen und Sonderregelungen vor. Gerechtfertigt sind solche Regelungen deshalb, weil die Arbeitsverhältnisse bis zur Ausgliederung einem einheitlichen Regelungskreis unterworfen waren. Daß diese einheitliche übersichtliche Regelung auch für die Zukunft bestehen soll, wird, so glaube ich, von niemandem angezweifelt und auch nicht bestritten.

Das Weiterbestehen der Betriebskrankenkasse der Wiener Stadtwerke kann man, so glaube ich, auch von unserer Warte aus gesehen als äußerst positiv bewerten. Es wird nach der Ausgliederung sicherlich notwendig sein, den Versichertenkreis neu zu definieren. Die Betreuung der Versicherten durch die Betriebskrankenkasse war bisher sehr vorbildlich, und auch aus wirtschaftlichen Überlegungen spricht nichts gegen ein Weiterbestehen. Wir alle wissen, daß die Betriebskrankenkassen besonders kostensparend wirken, weil das Unternehmen sehr viele Kosten der Verwaltung übernimmt. Es gibt ja – aber das werden Sie vielleicht auch wissen – neun weitere Betriebskrankenkassen in Österreich, aber die Betriebskrankenkasse der Verkehrsbetriebe – das sei hier auch erwähnt – ist mit über 15 000 Versicherten sicherlich die größte Betriebskrankenkasse, die wir in Österreich haben.

Abschließend möchte ich sagen: Die heute zu beschließenden Grundsätze sehen vor, daß in den nächsten zwei Jahren neu einzustellende Mitarbeiter weiterhin Beschäftigte der Gemeinde Wien sein werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden sie Beschäftigte dieser Kapitalgesellschaft sein, die wir mit der heutigen Beschlußfassung gründen, und werden dann natürlich auch den ASVG-Bestimmungen unterliegen.

Wir sind davon überzeugt, daß mit der neuen Unternehmensform eine gute Lösung für die Konsumenten, für die Mitarbeiter, aber auch für das Unternehmen selbst gefunden wurde, und wir Sozialdemokraten im Bundesrat geben gerne unsere Zustimmung dazu, weil wir davon überzeugt sind, daß damit auch die Herausforderungen in der Zukunft sowohl mittelfristig als auch längerfristig mit Sicherheit bewältigt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

14.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

14.06

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesrat d'Aron! Sie haben gefragt, warum in diesem Fall eine Lex specialis, eine spezielle Regelung getroffen wurde.

Es ist auch in anderen Fällen der Ausgliederung – es gab deren schon sehr viele – immer wieder eine eigene Rechtsform, eine eigene Initiative gewählt worden, aber trotzdem ist auch diese Ausgliederung nach den gleichen Grundsätzen vorgenommen worden, wie es das auch in anderen Bereichen der Fall war, angefangen bei der AMA über Austro Control bis zur Post- und Telekom AG. Es gibt noch viele andere Beispiele, die Herr Bundesrat Drochter zum Teil auch schon erwähnt hat. Auch da wurde durch eigene Gesetze eine spezifische legistische Lösung gefunden, aber trotzdem nach gemeinsamen grundsätzlichen Normen vorgegangen.

Ich betrachte es daher als sinnvoll sowohl für das Unternehmen als auch insbesondere für die betroffenen Beschäftigten, daß klare Rechtsvorschriften bei solch einem entscheidenden Akt einer Umstrukturierung, einer Änderung der Unternehmensform gewählt werden.


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