Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 84

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Ich glaube, es war richtig, daß man diesen Weg gewählt hat, denn bei den vorangegangenen Beratungen mit vielen Handelsrechtlern, Betriebswirtschaftern über das Thema, welche Form bei einem derartigen Unternehmen wie den Wiener Stadtwerken gewählt werden soll, hat sich ergeben, daß dies der gangbarste, der sinnvollste und auch jener Weg wäre, der für das Unternehmen, für den Konzern, für die Erfordernisse der Zukunft die besten Voraussetzungen mit sich bringt.

Sie werden sich nicht wundern, daß mir bei einem derart wichtigen Unternehmensschritt nicht nur die Anliegen der Konsumenten und der Eigentümer am Herzen liegen, sondern insbesondere auch die Betroffenheiten der Kolleginnen und Kollegen, die durch diesen Schritt erzeugt werden. Ich finde es daher wichtig, daß wir mit diesem Gesetz einerseits eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit festlegen und andererseits sichergestellt haben, daß die Betriebsvertretung bis zum Jahr 2002, in dem dann die Arbeitsverfassungsregelungen in Kraft treten, auch die Tätigkeit der Betriebsräte mitübernimmt. Damit wird Kontinuität hergestellt, aber auch sichergestellt, daß diese Regelungen den Anforderungen der EU-Betriebsübergangsregelung und -richtlinie entsprechen.

Ich weiß nicht, sehr geschätzter Herr Bundesrat, ob Sie sich der Konsequenzen bewußt sind, wenn Sie meinen, es hätte jetzt gleich eine Neuwahl nach dem Arbeitsverfassungsgesetz stattfinden sollen, weil Sie sich daraus mehr politische Vorteile erwartet hätten. Bedeutet hätte dies, daß einerseits die Personalvertretung von einem derartigen Schritt unberührt bleibt, weil diese bei der letzten Wahl gewählt wurde und für die vorgeschriebene Funktionsdauer bestehen bleibt. Andererseits hätten Betriebsräte gewählt werden müssen. Man hätte also eine Doppelstruktur entwickeln müssen. Ich glaube, daß es nicht sinnvoll ist, zwei Interessenvertretungen parallel, nebeneinander, für die gleiche Betroffenheit von Kolleginnen und Kollegen zu entwickeln. Ich glaube auch nicht, daß eine Akzeptanz bei den Kolleginnen und Kollegen hätte erreicht werden können, und man bedenke, was das letztlich auch präjudiziell für andere Bereiche bedeutet hätte.

Ich denke daher, daß es gerade bei einer Ausgliederung ganz entscheidend ist, daß es Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen, die sich in einem Dienstverhältnis befinden, gibt, sie müssen wissen, wie es mit ihrem Dienstverhältnis weitergeht, und ihre Ansprüche müssen auch unter einer neuen Rechtssituation gesichert sein. Gleichzeitig muß aber die Vertretung ihrer interessenpolitischen Anliegen durch eine Personalvertretung und in der weiteren Folge durch eine betriebsrätliche Vertretung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz jetzt schon klar geregelt sein, damit sie ihre Anliegen auch artikulieren und nicht zuletzt auch umsetzen können.

Ein letzter Punkt noch – Herr Bundesrat Drochter hat es auch schon erwähnt –: Es wurde der Eindruck vermittelt, als wäre hier eine Lex specialis im Steuerrecht gemacht worden. Auch bei anderen Ausgliederungen wurde gleichermaßen eine Steuerbefreiung angewendet, die sich immer wieder als sinnvoll erweist, wie nicht zuletzt auch bei der großen Ausgliederung der Ill-Werke, der auch Ihre Fraktion im entsprechenden Bundesland zugestimmt hat. Ich würde es daher nicht verstehen, wenn man hier, weil es in Wien eine derartige unternehmerische und auch legistische Entscheidung gegeben hat, anderes Recht walten lassen möchte. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.


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