Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 88

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14.24

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich werde ein bissel lauter reden, damit sich das Haus wieder füllt. Grundsätzlich wird meine Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung geben. Die beiden Vorredner haben wichtige materielle Inhalte bereits erläutert und auch die historischen Beweggründe über Lockerbie bis hin zur Gegenwart dargelegt.

Ich möchte auf einen Punkt verweisen, meine Damen und Herren, der an und für sich dem Bundesrat guttut. Obwohl dieses Gesetz richtig und gut ist, war es doch mit einigen Mängeln behaftet. Es wurde in einer Ausschußsitzung zurückgestellt, weil wir aus der Vorlage eigentlich nicht erkennen konnten, wie die Markierungen tatsächlich vorgenommen werden. In der letzten Sitzung ist das entsprechend erläutert worden, und dabei wurde festgestellt, daß es eigentlich nur einen Markierungsbereich gibt, und das sehe ich ein bissel mit einer Träne in den Augen. Ein Monopolist in Amerika erzeugt diese Markierungsstoffe, die dann diesem Sprengstoff beigemengt werden.

Ich möchte noch kurz auf ein paar formale Mängel in diesem Gesetz hinweisen. Sie führen an, Frau Ministerin, daß die Einrichtung von Kontrollmöglichkeiten an den Grenzübergängen 7 bis 10 Millionen kosten wird. Das ist richtig. Die Flughäfen, so sagt man, wären bereits dazu verpflichtet. Ich sage Ihnen aber, der Flughafen Wien-Schwechat hat ein solches Gasdetektorenerkennungssystem noch nicht, weil das erst in Entwicklung ist. Das sollte man auch dazusagen, weil der Bürger glaubt, mit diesem Gesetz ist die Erkennung von Plastiksprengstoff bereits möglich. De facto ist das aber noch nicht möglich.

Suchhunde müssen ausgebildet werden, müssen auf diesen speziellen Geruch trainiert werden. Auch das sollte man dazu sagen.

Ich danke im übrigen den Kollegen des Bundesrates, die auf diese Möglichkeiten hingewiesen haben. So sehe ich auch, meine Damen und Herren, die Tätigkeit des Bundesrates, wie es schlicht und einfach im Gesetz heißt: Der Bundesrat soll im föderalistischen Interesse gegenlesen. Bei diesem Gesetz haben wir diese Aufgabe wahrgenommen. Mein Wunsch wäre es, daß wir auch bei gewichtigen Materien – nicht, daß diese Materie unwichtig ist – so vorgehen und uns langsam aus den glaublich und wirklich vorgegebenen Zwängen herauslösen und als echte föderalistische Kammer tätig sind.

Ich habe schon anfangs ausgeführt: Der Materie selbst wird meine Fraktion die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


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