Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 129

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Verhandlung steht und das die Annahme an Kindes Statt im zwischenstaatlichen Bereich regelt, beizutreten – unsere unmittelbaren Nachbarländer Deutschland, Italien und die Schweiz konnten sich dazu noch nicht entschließen –, werden wir Freiheitlichen diesem Gesetz die Zustimmung nicht versagen.

Wir stimmen zu, weil wir einerseits der Auffassung sind, daß es dringend notwendig ist, dem Kindesmißbrauch, dem Kindeshandel und der Kindesentführung Einhalt zu gebieten, und weil wir andererseits davon überzeugt sind, daß dieses internationale Übereinkommen genau dazu beitragen kann.

Darüber hinaus halten wir es für wünschenswert und hoffen, daß es durch dieses Übereinkommen leichter gelingen wird, werdenden Müttern, die sich in einer schweren seelischen oder sozialen Notlage befinden, die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Kind nicht abzutreiben, sondern zur Adoption freizugeben. Wir befürworten dies umso mehr, als es immer häufiger vorkommt, daß Ehepaare, denen eigene Kinder versagt bleiben, liebend gerne fremde Kinder aufziehen wollen.

Was uns ebenfalls gefällt und uns auch für die Zukunft bedeutsam erscheint, ist der Umstand, daß schon im Vorspruch des Gesetzes ausdrücklich auf das Kindeswohl Bedacht genommen und ausdrücklich davon gesprochen wird, daß das Kind zur vollen harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte. Den Kindern soll weiters eine dauerhafte Familie gegeben werden, und schließlich soll dieses Übereinkommen dazu beitragen, sicherzustellen, daß internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden.

Es besteht kein Zweifel daran, daß die Begriffe "Familie" und "Eltern" von der Vorstellung geprägt sind, daß Mann und Frau eine dauerhafte Lebensgemeinschaft führen. Denn die Annahme an Kindes Statt ist für jene gedacht, denen eigene Kinder versagt blieben. Kinder aber können immer nur von Menschen unterschiedlichen Geschlechts gezeugt beziehungsweise empfangen werden. Für viele Grüne und auch manche Sozialdemokraten ist dies aber durchaus nicht mehr selbstverständlich. Auch die internationale Entwicklung geht in eine bedenkliche Richtung.

Vor etwa einer Woche hat die tschechische Regierung mit nur einer Gegenstimme einen Gesetzentwurf über die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit normalen Ehen angenommen. Eine rot-grüne Mehrheit in Hamburg hat die Lebensgemeinschaft zweier gleichgeschlechtlich veranlagter Menschen staatlich anerkannt. In der französischen Nationalversammlung haben Kommunisten in trauter Gemeinschaft mit Sozialisten und Grünen einen sogenannten Partnerschaftsvertrag gebilligt, der auch von Homosexuellen abgeschlossen werden darf.

Für mich stellt sich dabei die Frage: Ist eine solche Lebensgemeinschaft einmal anerkannt, wie weit ist es bis zum nächsten Schritt, bis zur Gleichstellung mit der Ehe und in letzter Folge der Entwicklung bis dahin, daß solche Partnerschaften auch Kinder adoptieren können? – Die vorliegende Regelung schließt das zum Glück aus, meine Damen und Herren!

Da die annehmenden Wahleltern die leiblichen Eltern ersetzen sollen, leibliche Eltern aber niemals gleichgeschlechtlich veranlagt sein können, folgt zwingend, daß homosexuelle Ehepaare keine Kinder adoptieren dürfen. Abgesehen davon wäre das Kindeswohl in einer solchen Gemeinschaft höchst gefährdet.

Meine Damen und Herren! Auch aus diesem Grunde stimmen wir diesem Gesetz gern zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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