Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 131

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Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Neufassung des "Amtslöschungsgesetzes" und dessen "Überführung" in das Firmenbuchgesetz, damit die amtswegige Löschung vermögensloser Gesellschaften effizienter gestaltet und zugleich eine gewisse Rechtsbereinigung erreicht werden kann.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

17.58

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit der die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden sollen, kann nach erster Beurteilung nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

Meine Damen und Herren! Allein der Gedanke "je höher die Insolvenz, desto niedriger die Entlohnung des Masseverwalters" legt Zeugnis darüber ab, wie die Regierungskoalitionäre, die dieser Vorlage zustimmen, denken. Die Tatsache, daß die größte Insolvenz der Zweiten Republik, die sogenannte Konsum-Pleite, damit bagatellisiert wird, dürfte der Vater dieses Gedankens sein.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn dem nicht so ist – was ich aber nicht glaube –, dann verlangt die Vorlage zumindest gedanklich vom Masseverwalter beziehungsweise auch vom Wertermittler oder Schätzgutachter, die Verwertung so zu überlegen, daß eventuell die höheren Entlohnungsgrundsätze zum Tragen kommen. Die Schaffung dieses Spannungsfeldes spricht für keine zeitgemäße Reform. Gerade die Staffelung bei kleineren Bemessungsgrundlagen mit 20 Prozent netto ergibt mit der Umsatzsteuer ohne Verfahrenskosten mindestens ein Drittel der sogenannten Insolvenzmasse. Das heißt, diese Regelung geht zu Lasten der Gläubiger.

Meine Damen und Herren! Diese enorm hohe Ausgangsbasis wird bis zu einer Bemessungsgrundlage in der Höhe von 300 000 S im Entwurf festgeschrieben, die Senkung auf 15 Prozent bis zu 1,4 Millionen, und dann erfolgt eine Senkung bis auf 10 Prozent bei einer Bemessungssumme von 7 Millionen. Das bedeutet, daß die kleineren Verfahren – das sind die meisten – die teuersten sind und daß daher der Großteil der Gläubiger die Draufzahler bei dieser Reform ist.

Meine Damen und Herren! Bevor Sie dieser Vorlage die Zustimmung geben, sollten Sie auch bedenken – eine steirische Zeitung hat das treffend so ausgedrückt –: Der Exekutor kommt immer öfter zu Familie Österreicher!

Meine Damen und Herren! Die Milliardenpleiten – zum Beispiel die des Konsum – ab der Bemessungsgrundlage von 84 Millionen Schilling wurden mit dem "eleganten" Satz von 1 Prozent entlohnt. Ich hätte mir einen niedrigeren Ausgangsprozentsatz vorgestellt sowie eine moderatere Senkung dieser Staffel gewünscht, damit Kleininsolvenzen nicht zu den teuersten werden.

Meine Damen und Herren! Es ist aber auch beabsichtigt, einen weiteren Gläubigerschutzverband zu installieren, und zwar den sogenannten ISA, den Insolvenzschutzverband für Arbeiter. Die Installierung dieses Schutzverbandes wird wiederum mit öffentlichen Geldern vorgenommen. Bedenklich stimmt mich allerdings, daß diese Installierung eines dritten Schutzverbandes von Arbeiterkammer und ÖGB offiziell anerkannt und begrüßt wird.


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