Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 132

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Meine Damen und Herren! Was meine ich damit? Zählt es nicht noch zu den klassischen Aufgaben vor allem der Arbeiterkammer, aber auch des Gewerkschaftsbundes die Konsumenten und Gläubiger zu schützen? Will man da wieder eine Verantwortung delegieren und dies letztlich mit Steuergeldern finanzieren?

Meine Damen und Herren! Da ich aber auch das Spannungsgeld angesprochen habe, möchte ich ausdrücklich betonen, daß die meisten Masseverwalter korrekt nach Rechtsvorschriften agieren. Aber ich frage nochmals: Warum schließt der Gesetzgeber dieses Spannungsfeld vorweg nicht aus? – Dadurch, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, machen Sie sich für eventuelle Verstöße gegen die vorliegenden Rechtsmaterien mitverantwortlich. Es gibt zwar nur eine verschwindende Minderheit von Masseverwaltern, die gegen Rechtsnormen verstoßen, aber die wenigen schwarzen Schafe, die es trotzdem tun, bekommen durch Ihren Beschluß praktisch die Legitimierung und das Werkzeug dafür. (Präsident Jaud übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ebenso sind Sie durch Ihre Hochsteuerpolitik für die hohe Insolvenzrate mitverantwortlich, und Sie von der Koalition sind für die hohen Lohnnebenkosten verantwortlich. Sie sind damit auch quasi die Beschleuniger der Firmenpleiten. Ebenso, meine Kollegen von SPÖ und ÖVP, ... (Bundesrat Steinbichler: Kollege Weilharter! Das können Sie doch nicht im vorhinein sagen, sondern erst im nachhinein!)  – Herr Kollege! Genauso sind Sie mitverantwortlich – Sie können sich nicht aus der Verantwortung schleichen – dafür, daß es zu keiner Eigenkapitalbildung kommt und dadurch die Insolvenzrate sehr hoch ist.

Meine Damen und Herren! Für alle Unzulänglichkeiten, die aufgrund dieser vorliegenden Ausgleichsordnung und Konkursordnung im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz entstehen, werden Sie in Zukunft auch die Mitverantwortung tragen müssen.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Firmenbuchgesetz. Wir werden auch dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben, denn es ist nicht einsichtig, daß da wiederum ein sogenannter österreichischer Alleingang versucht wird. Damit werden Sie natürlich dem Wirtschaftsstandort Österreich nicht dienen, sondern ganz im Gegenteil, es wird zu Wettbewerbsnachteilen kommen, die wir Freiheitlichen nicht mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.03

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Ledolter. Ich erteile ihm dieses.

18.03

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz ist erstmals eine einheitliche österreichweite und leistungsorientierte Entlohnung der Insolvenzverwalter und vor allem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände geschaffen worden, beziehungsweise ist diese im Werden. Letztendlich ist in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, daß sich unsere Justizsprecherin Maria Fekter sehr um das Zustandekommen der positiven und wirtschaftsfreundlichen Teile dieser Regelung bemüht hat.

Dazu möchte ich feststellen, daß in dieser neuen Regelung auch die Verpflichtung des Masseverwalters auf Erstellung einer Vorschau enthalten ist: einer Vorschau über seine künftig zu setzenden Schritte und Maßnahmen. Dies soll sicherstellen, daß sich letztendlich nicht, wie bisher gelegentlich üblich, die großen Gläubigerfirmen und Gläubigerschutzorganisationen in einer Form und einem Umfang einbringen, die bewirken, daß für die Klein- und Mittelbetriebe, die dann hintennach kommen, nichts mehr übrig ist. Bisher gab es in solchen Fällen oft eine Quote, die dem Masseverwalter zwar noch ein Honorar erlaubt hat, aber letztendlich nicht mehr zur Befriedigung der Klein- und Mittelbetriebe geführt hat.

Was mich außerdem an dieser neuen Vorlage und Regelung freut, ist, daß sie leistungsorientiert gestaltet ist und trotzdem das Instrument von Zu- und Abschlägen enthält. Das bedeu


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