Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 133

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tet, daß Masseverwalter, die sich besonders einbringen und in deren Fällen ein entsprechender Umfang an Aktivitäten notwendig ist, auch mit einem erhöhtem Entgelt zu rechnen haben, während Massen, die keiner besonderen Bearbeitung bedürfen, eben mit Abschlägen zu bewerten sind.

Ein paar Worte zu den Gläubigerschutzverbänden: Ich bin froh darüber, daß es nicht zur Regel geworden ist, diese Gläubigerschutzverbände nach dem Umfang der Masse zu entlohnen, da man sich auf 20 Prozent der Entschädigungshöhe des Masseverwalters festgelegt hat, und zwar auch im Hinblick darauf, daß von den Gläubigern ohnehin ein Honorar verlangt wird und daß bevorrechtete Vertretungen nicht notwendigerweise in einem weitaus höheren Umfang zu bedienen sind.

Das heißt aber auch, daß die Gläubigerschutzverbände zu Lasten der Masse vorweg bevorrechtet, bevorzugt bedient werden, und daß jetzt österreichweit einheitlich geregelt und einheitlich zu betrachten ist, wie diese Regelung erfolgt, nämlich mit diesem erwähnten Satz von 20 Prozent.

Daß die Gläubigerschutzverbände nicht nach der Höhe ihrer Forderung entlohnt werden und daß in Zukunft die Großforderungen in einem Konkurs nicht die Forderungen der kleinen und mittelständischen Lieferanten "überfahren" können, ist ein wesentlicher Inhalt dieser Maßnahmen.

Meine Damen und Herren! Da vom Kollegen Weilharter angesprochen wurde, daß sich ÖGB und Arbeiterkammer etwas wünschen durften im Hinblick auf einen Insolvenzschutzverband, möchte ich grundsätzlich festhalten, daß eine entsprechende Absicherung für ein zukünftiges korrektes Wirtschaften besser dadurch zu erreichen ist, indem man der Wirtschaft möglichst wenig hineinredet, indem es möglichst wenig Einflußnahmen im Bereich der Wirtschaft gibt und indem sich besonders jene Organisationen und Institutionen, die dabei angesprochen sind, mit ihrer Kreativität im Erfinden von neuen Wirtschaftslenkungsmaßnahmen möglichst zurückhalten! Ich bitte, das auch zu beherzigen! Es wäre schön, wenn dieses Denken auch bei den Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion Einzug halten würde. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort noch zu der Änderung des Firmenbuchgesetzes: Damit wird die bisherige Regelung außer Kraft gesetzt, wonach kleine GesmbHs und ähnliche Firmen mangels Masse nur sehr schwer ausgeschieden werden konnten.

Man darf dabei zwei Aspekte nicht aus den Augen verlieren. Es geht in erster Linie um die Verläßlichkeit des Firmenbuches, und es geht letztendlich auch um die Aktualität und die Transparenz, und in diesem Zusammenhang ist natürlich eine Löschung infolge offensichtlicher Vermögenslosigkeit durchaus zu begrüßen. Es gibt auch eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, sodaß keine unbeabsichtigte und irrtümliche Löschung erfolgen kann.

Es sind dabei wieder die Interessenvertretungen eingebunden, man muß aber auch im Rahmen des Firmenbuches von sich aus tätig werden und hat die Verpflichtung, zwei Mal Kontakt aufzunehmen mit einer Firma, die es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren verabsäumt hat, die notwendigen Unterlagen, die Bilanzen vorzulegen.

Aufgrund dieses Verfahrens ist es denkunmöglich, daß eine Firma gelöscht werden könnte, ohne daß feststünde, daß tatsächliche Vermögenslosigkeit vorliegt. Das heißt, daß allein die zweimalige Nichtvorlage der Bilanz zwar Ausgangspunkt eines Verfahrens, nicht aber dessen Ende sein kann, an dem die Löschung stehen soll.

Kritisch anmerken möchte ich noch, daß die Verpflichtung, in der "Wiener Zeitung" zu publizieren, in einer Zeit wie der heutigen, die von elektronischen Medien geprägt ist, durchaus problematisch ist. Obwohl wir diesbezüglich noch an EU-Recht gebunden sind und durchaus kompatibel mit unseren Normen der dort geforderten Schriftlichkeit und der schriftlichen Darstellung verpflichtet sind, meine ich, daß wir doch Überlegungen in die Richtung anstellen sollten, in Zukunft eine elektronische Darstellung, eine EDV-gestützte Verarbeitung dieser Informationen zuzulassen und die bisher gepflogene Regelung der Kundmachung in der "Wiener Zeitung" mittels Inserat, daß die Bilanzen hinterlegt sind, in Zukunft als nicht mehr zeitgemäß in Frage zu


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