Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 138

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

21. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen (1389 und 1692/NR sowie 5921/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung: Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Der Berichterstatter ist nicht anwesend. (Bundesrat Mag. Gudenus: Wir waren zu schnell! – Bundesrätin Schicker: Wer ist der Vorsitzende im Ausschuß?) Wer ist Ausschußobmann? – Frau Bundesrätin Mühlwerth wäre es. (Bundesrätin Schicker: Ich kann es schon gerne machen, aber das sollte der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Ausschusses machen! Die darf das laut Geschäftsordnung! Bitte, Herr Präsident, wenn Sie mich damit beauftragen, mache ich es sehr gerne!)

Ich beauftrage Frau Bundesrätin Schicker mit der Berichterstattung.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie lautet wie folgt:

Aufgrund der besonderen ökologischen Gegebenheiten und der internationalen Bedeutung des Gebietes Neusiedler See-Seewinkel bestanden seit vielen Jahren Bestrebungen zur Errichtung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel. Das Gebiet des Neusiedler Sees, mit 230 ha der größte Steppensee Europas, mit einer typischen Steppen- und Pußtalandschaft, ist Lebensraum für eine besonders mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt. So sind über 300 Vogelarten hier vertreten, von denen zirka die Hälfte hier auch brütet. Viele von ihnen stehen auf den Roten Listen der gefährdeten Arten.

Am 10. September 1993 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel unterzeichnet. Seit seiner Gründung hat sich der Nationalpark vorbildhaft für weitere österreichische Nationalparkprojekte entwickelt und war der erste und bis 1996 der einzige Nationalpark Österreichs, dem die internationale Anerkennung zuteil wurde.

Eine nach fünf Jahren durchgeführte Evaluierung der bisherigen Entwicklung des Nationalparks durch eine Bund-Land-Expertengruppe ergab, daß aufgrund der geänderten Ausgangslage Vertragsanpassungen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Regelungen notwendig sind. In der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG werden die erforderlichen Anpassungen berücksichtigt. Aufgrund der Neuregelung der Finanzierung ist davon auszugehen, daß in den nächsten Jahren mit dem für 1998 beschlossenen Budgetrahmen weiterhin das Auslangen gefunden werden kann.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich bedanke mich bei Frau Bundesrätin Schicker für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile ihm dieses.


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