Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 36

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Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Eigentlich hat jedes vergleichbare EU-Land, aber auch die Schweiz, die kein EU-Land ist, ein solches Gesetz, das die besonderen Erfordernisse der Mobilität, der Rotation, der Dienstpflichten des auswärtigen Amtes regelt. Die Bemühungen gehen zwei Jahrzehnte zurück, bis ins Jahr 1977, als das Beamten-Dienstrecht wieder einmal reformiert wurde.

Der Unterschied zu anderen Formen des öffentlichen Dienstes ist, daß eben die Mitarbeiter des auswärtigen Amtes verpflichtet sind, sich in einer bestimmten Form mobil zu verhalten, eben durchaus dort eingesetzt zu werden, wo man sie braucht – zwischen Klammern: etwas, was unter Umständen auch für andere Bereiche vielleicht einmal diskutiert werden sollte. Ich verstehe nicht ganz, warum man als Dienstgeber nicht etwa auch bei Auslandseinsätzen des Bundesheeres – man kann dann definieren, in welchem Bereich – auf bestimmte Ressourcen zurückgreifen können soll. Aber das ist ein anderes Thema.

Wir müssen diese Möglichkeit jedenfalls haben. Diese Mobilität gilt auch nicht nur für bestimmte Leitungsfunktionen, sondern für alle Funktions-, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen. Es ist eine Art generelle Mobilität verlangt. Sie bezieht sich nicht nur auf den Beamten, sondern auch auf seine Familienmitglieder, sie erstreckt sich auf sämtliche Dienststellen im In- und im Ausland, und sie erfolgt regelmäßig in Form der Rotation. Daraus leiten sich besondere Dienstpflichten ab, die bisher in bestimmten Weisungen kodifiziert sind.

Wir meinen, es ist absolut notwendig, das einmal – transparent – auf eine Gesetzesstufe zu stellen. Wir sind, so hoffe ich, so weit – ich hatte gehofft, daß wir es schon am Dienstag durch den Ministerrat bringen; es ist aber leider durch den Finanzstaatssekretär um eine Woche zu-rückgestellt worden –, daß wir es in der nächsten Woche durchbringen, weil es einfach eine absolute Voraussetzung ist, damit der auswärtige Dienst im 21. Jahrhundert wirklich gut und klaglos funktioniert.

Präsident Gottfried Jaud: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Ich hätte gerne noch gewußt, ob es wirklich notwendig ist, eine solch umfassende Regelung zu treffen, wie sie im vorliegenden Entwurf angedacht ist.

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ja! Natürlich ist das absolut notwendig, denn es ist zum Beispiel zurzeit überhaupt nicht gesetzlich geregelt, wie lange eine vorübergehende Auslandsverwendung in Form einer Zuteilung an einen ausländischen Dienstort dauern darf und ab welcher ununterbrochenen Verwendungszeit eine Versetzung zu verfügen ist. Das Beamten-Dienstrecht ist diesbezüglich absolut unzureichend, denn die Frage des Familiennachzugs ist ungeklärt, die Frage der Umzugskosten ist nicht geklärt, und eine verfassungsrechtliche Grundlage für derartige befristete Ernennungen gibt es zwar schon, aber die im Verfassungsgesetz vorgesehene einfach gesetzliche Umsetzung und Durchführung soll jetzt durch dieses Statut vereinbart werden.

Präsident Gottfried Jaud: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Ist dieses Statut den diesbezüglichen Regeln der EU-Staaten im Sinne der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik angepaßt?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.


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