Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 44

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nicht in der Lage sein, die Bande, die sie zu einer einzigen europäischen Einheit verbinden, wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren! Zum Schluß kommend darf ich feststellen, daß Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch bedeutende Vertreter im Europarat ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. Ich nenne Namen wie Karl Czernetz, Lujo Toncić, Franz Karasek, Hermann Withalm, Bruno Pittermann und viele andere mehr.

Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, daß uns die beiden Damen der Parlamentsdirektion, Frau Mag. Humula und Frau Hauke, in aufopfernder Art und Weise im Europarat bestens betreuen, beinahe für ein familiäres Ambiente sorgen und damit die Grundlage dafür schaffen, daß wir österreichische Vertreter dort unsere Arbeit in bester Weise verrichten können. Dafür möchte ich mich bei diesen beiden Damen sehr herzlich bedanken.

In diesem Sinne möchte ich namens meiner Fraktion, wie gesagt, dem Europarat einen Glückwunsch zum 50. Jahrestag seiner Gründung entbieten. Mögen die Wünsche, mögen die Visionen, die sich der Europarat selbst gemeinsam mit uns gesetzt hat, in Erfüllung gehen! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

11.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

11.20

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 50jährige Bestehen des Europarates gibt uns heute Anlaß, die Verdienste des Europarates im Hinblick auf die Entwicklung der Menschenrechte und der Demokratien in Europa aufzuzeigen.

Im Jahre 1949 beschlossen zehn westeuropäische Länder, gemeinsam ein neues Europa zu gründen, das für neue Werte stehen sollte. Das war die Geburtsstunde des Europarates, und ihm fiel die Aufgabe zu, diese Werte zu sichern. Es handelte sich dabei um drei große Bereiche.

Erstens: die Politik. Dabei ging es darum, die Demokratie, die Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu stärken.

Zweitens: die Kultur. Hier sollten die Vielfalt und die Gemeinsamkeit der Kulturgüter zur Geltung kommen.

Drittens: der soziale Bereich. Der Bevölkerung sollten angemessene Lebensbedingungen gesichert werden.

In Erfüllung seines Auftrages hat der Europarat in den letzten fünf Jahrzehnten eine Reihe von Rechtsinstrumenten, Einrichtungen und Programmen geschaffen, die sich nach und nach auf den gesamten Kontinent auswirken. Die größte Errungenschaft ist zweifellos die Europäische Menschenrechtskonvention.

Aber auch beim Aufbau demokratischer Strukturen in Europa – und hier insbesondere in den Staaten Osteuropas – leistete der Europarat in den vergangenen Jahren wertvolle Arbeit. Diese Aufbauarbeit gilt es, auch in den kommenden Jahren fortzusetzen, denn es gibt noch mehrere – ich möchte fast sagen: viele – weiße Flecken in Europa; es gibt Staaten, die zwar beitrittswillig, deren Rechtssysteme aber erst mit den grundlegenden Prinzipien einer Demokratie in Einklang zu bringen sind.

Doch auch in der europäischen Kulturarbeit stand und steht der Europarat im Vordergrund. Vielfalt und Gemeinsamkeit der Kulturgüter sollen zur Geltung kommen. Die praktische Umsetzung dieser Ziele erfolgt unter anderem auch im Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas. Die Gemeinde- und Städtepartnerschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines bürgernahen Europas. Besonders Städte und Gemeinden aus unterschied


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