Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 56

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schaftsrichtlinien notwendig. 1997 wurden vom österreichischen Parlament mit dem Bundesvergabegesetz die Vorgaben der EU umgesetzt.

Durch den Beschluß des EG-Rates von Dezember 1994 wurde das im Rahmen der WTO abgeschlossene Abkommen über das öffentliche Auftragswesen – mit dem Kürzel GPA – seitens der EG genehmigt. Mit 1. Jänner 1996 ist es in Kraft getreten. Das GPA ist nun ein Teil der gemeinschaftlichen Rechtsordnung. Daher haben Auftraggeber, die dem GPA und den Gemeinschaftsrichtlinien unterliegen, zwei Rechtssysteme anzuwenden, die in einigen Bereichen differieren. Wo die Vorschriften des GPA günstiger als die Gemeinschaftsvorschriften sind, wird die Funktionsweise des Gemeinschaftsrechtes beeinflußt. Und neben Unterschieden im Geltungsbereich bestehen im GPA Bestimmungen, die dem GPA unterliegende Gemeinschaftsauftraggeber gegenüber Auftraggebern aus anderen Vertragsparteien benachteiligen würden. Obwohl das GPA im wesentlichen nach dem Vorbild der EG-Richtlinien gestaltet wurde, bestehen diese Differenzen, die nachteilige Effekte im Binnenmarkt bewirken würden. Und eben diese Differenzen werden nunmehr mit der vorliegenden Gesetzesnovelle beseitigt.

Abschließend sei nochmals besonders und anerkennend hervorgehoben, daß der Nationalrat mittels Abänderungsantrags aller fünf Parteien beschlossen hat, ganz besonders auf die Anliegen von Behinderten einzugehen. In Zukunft wird es möglich sein, daß behinderte Menschen Stellungnahmen dazu abgeben, wenn es im Bereich des Bundes Umbauten, Erneuerungen und Renovierungen gibt, und es wird dann auf die Bedürfnisse behinderter Menschen einzugehen sein. Ich glaube, mit diesen nunmehr im Bundesvergabegesetz festgelegten Maßnahmen, aber auch mit der Einbeziehung von Umwelt- und Ausbildungsaspekten nimmt Österreich eine Vorreiterrolle in der EU ein.

Kollege Repar hat bereits gesagt, daß meine Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13

Vizepräsident Jürgen Weiss: Es hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

12.13

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Im wesentlichen sind alle Punkte, die hier angeführt wurden, zutreffend. Ich möchte nur zwei kurze Bemerkungen dazu machen: Einerseits haben wir EU-Richtlinien umzusetzen gehabt. Diese EU-Richtlinien wurden deswegen verändert, um dem erwähnten Government Procurement Agreement beitreten zu können, das im Rahmen der WTO ausgehandelt wurde. Der wesentlichste Grund für die Umsetzung war, zu den Beschaffungsmärkten der USA und Japans einen erleichterten Zugang zu bekommen. Dieser erleichterte Zugang bedeutet den Zugang zu einem Beschaffungsvolumen von etwa 350 Milliarden Euro. Ich meine, in diesem Falle sollte man diese Regelungen natürlich übernehmen. Wir haben das gemacht. Wir sind damit Teil dieses Konzepts. Ich glaube, diese Änderung des Bundesvergabegesetzes bedeutet eine wesentliche Erleichterung für die Wirtschaft.

Weiters ist anzumerken, daß das Rechtschutzverfahren an sich sehr vereinfacht wurde, worauf in den Ausführungen einiger Redner schon hingewiesen wurde. Ich glaube, daß es also im wesentlichen eine sehr positive Initiative für die Wirtschaft Österreichs sein kann. Es ist den Ausführungen im positiven Sinne nichts mehr hinzuzufügen. (Allgemeiner Beifall.)

12.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


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