Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gabekontrollkommission und letztlich um eine zwingende Befassung der Bundesvergabekontrollkommission. Dies wird auch zu einer Verringerung der Anzahl der Verfahren führen.

Meine Herren Vorredner haben hier einige Bereiche angeführt, die durchaus zu unterstreichen sind. Wenn etwa Herr Kollege Repar sagt, soziale und ökologische Spielregeln sollten ebenfalls Eingang in die Vergabekriterien finden, dann gebe ich ihm recht. Ich muß allerdings dazu anmerken, daß das zu Beginn der EU-Verhandlungen etwas anders geklungen hat. Ich kann mich gut daran erinnern, wie die damalige Frau Staatssekretärin Brigitte Ederer gesagt hat: "Wir können unsere ökologischen Standards erhalten, wenn das am Anfang auch für die anderen gegolten hätte und wenn diese und jene Standards" – das war ihr Nachsatz – "auch angenommen werden."

Ich gebe Herrn Kollegen Ledolter dahin gehend recht, daß auch noch andere Bereiche besonders zu befassen wären. Er hat das allerdings nicht ganz ausgeführt. Er hat nur gesagt, daß die Wirtschaft dazu Stellung genommen hat, daß der Gemeindebund dazu Stellung genommen hat und daß auch der Städtebund dazu Stellung genommen hat.

Wichtig ist vor allem, wenn wir diese sozialen und ökologischen Komponenten erfüllen wollen, daß die Betriebe leben können! Ein gravierender Nachteil für die Betriebe ist aber nach wie vor bei uns in Österreich wie auch in der EU generell gegeben, nämlich die verzögerte Zahlung für Leistungen, die Wirtschaftsbetriebe bereits erbracht haben.

Ich habe im Ausschuß den zuständigen Beamten dazu befragt, und er hat gesagt, es wäre eine Richtlinie in Ausarbeitung, die EU-weit eine schnellere Zahlung an Unternehmen, die den Zuschlag erhalten haben, vorsieht. Allerdings sei man sich über die Regeln noch nicht ganz einig, etwa darüber, ob der Betrag bei Rechnungslegung zu bezahlen sei. Die Franzosen haben eigene Fristen, hier gelten andere Fristen. Man möchte vorgehen, ohne das EU-Recht zu verletzen oder diese Richtlinie, die zu dieser Anpassung geführt hat, zu diskriminieren.

Wäre es möglich, Herr Staatssekretär, daß wir das in diese Vorlage hineinnehmen würden? Ich gebe Ihnen als Anregung mit, daß die Zahlungen nach erbrachter Leistung bei Rechnungslegung prompt zu erfolgen haben und daß nicht wie bisher drei, vier oder fünf Monate lang zugewartet wird, nur weil der entsprechende Budgetteil schon ausgeschöpft ist und man erst im nachhinein bezahlen will.

Meine Damen und Herren! Daran leiden unsere Betriebe, unsere Wirtschaft wirklich! Das hätten wir einbauen sollen.

Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß diese Richtlinie im Bereich der EU, die hier in Ausarbeitung ist und einen schnelleren Zahlungsvorgang vorsieht, endlich zur Richtlinie für die einzelnen Mitglieder wird und daß auch bei uns entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Unter diesem Prätext wird die freiheitliche Fraktion hier gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Wolfgang Hager das Wort.

12.11

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Bundesvergabegesetz, das eine Anpassung des Bundesvergaberechts an EU-Richtlinien, die durch verschiedene Änderungen der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts der EU notwendig wurden, beinhaltet, ist nahezu alles gesagt.

Gestatten Sie mir nur den Versuch, die nicht unkomplizierten Gründe für diese Gesetzesnovelle in Kürze darzustellen. Das österreichische Vergabesystem war ursprünglich durch die ÖNORM 2050 geregelt. Nach dem Beitritt zur Europäischen Union wurde die Anpassung an die Gemein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite