Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 79

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München nach Verona, mit den Kernbereichen der Zubringerstrecke durch das Tiroler Unterinntal und dem Brenner-Basistunnel ist ein Tiroler, ist ein österreichisches, ist ein europäisches Großprojekt, über das seit mehr als 20 Jahren gesprochen und das seit 10 Jahren intensiv betrieben wird.

Bis jetzt ist es gelungen, die neue Brennerstrecke auf die Liste der vorrangigen europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekte zu bringen sowie die erforderlichen dreistelligen Millionenbeträge für die Planung von europäischer Seite freizubekommen. Das Projekt ist auf der Teilstrecke Inntalzubringer inzwischen soweit gediehen, daß vor wenigen Tagen der Probestollen für die Hangtunneltrasse angeschlagen werden konnte.

Das vorliegende Gesetz ist ein Beitrag dazu, dieses Großprojekt in mehrfacher Hinsicht weiterzutreiben. Erstens wird damit die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung die voraussichtlichen Trassen freizuhalten. Das ist notwendig. Es sind aber noch viele Details offen, die zu verhandeln sind. Ich denke da an die Entschädigungen für Grundeigentümer, aber auch an die Eingriffe in die regionalen und lokalen Raumordnungen.

Zweitens wird damit die Möglichkeit geschaffen, daß die Planungs- und Errichtungsgesellschaft zweckgerichteten europäischen Interessenvertretungen beitreten kann.

Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, daß ein Projekt in dieser Größenordnung nur realisiert werden kann, wenn europaweit das entsprechende Lobbying betrieben wird. Ohne daß man bei der Europäischen Union, ohne daß man bei den Nachbarstaaten, ohne daß man bei den Wirtschaftsverbänden und bei den Umweltvereinigungen aktiv wird, sind die Widerstände gegen solche Projekte in der Regel nicht zu beseitigen.

Der dritte Aspekt behandelt Fragen der Finanzierung. Wenn wir ein so großes Projekt verwirklichen wollen, müssen alle Chancen, das Geld aufzubringen, die Finanzierung sicherzustellen, genützt werden. Die Klarstellungen, die hier getroffen werden, sind Teil eines sich fortentwickelnden Konzeptes. Auch wenn die sogenannte Private Public Partnership bisher wenige erkennbare Spuren hinterlassen hat und in Europa kaum ein brauchbares positives Beispiel auftreibbar ist, sollte man für solche Formen der Zusammenarbeit und der Finanzierung offen sein. Das Gesetz, über das wir hier reden, löst kein Finanzierungsproblem, es schafft aber die rechtlichen Möglichkeiten für solche sinnvollen Partnerschaften.

In Summe werden mit diesem Gesetz einige weitere Mosaiksteinchen gesetzt, die letztlich ein wichtiger Beitrag für das Gesamtbild sein werden.

Hohes Haus! Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu dem Gesamtkonzept sagen. Die Notwendigkeit einer neuen alpenquerenden Eisenbahninfrastruktur steht für mich völlig außer Streit. Der alpenquerende Güterverkehr nimmt weiter rasant zu, und wenn nach der Osterweiterung noch zusätzliche Tonnagen anfallen werden, stößt man im ökologisch sensiblen und tourismusintensiven Alpenraum endgültig an die Grenzen – an die Grenzen der Natur, vor allem aber auch an die Grenzen der Menschen. Der Ausweg kann nur in der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene liegen. Deshalb müssen sehr rasch die erforderlichen zukunftsfähigen Infrastrukturen geschaffen werden.

Das nächste sensible Thema, das für Diskussionen sorgen wird, ist, ob dann, wenn die Infrastruktur gebaut ist, die Verlagerung tatsächlich stattfinden wird.

Auch dazu ein offenes Wort. In erster Linie wird der Erfolg davon abhängen, ob der Gütertransport mit der Bahn optimal funktioniert. Da ist das internationale Bahnmanagement in erster Linie gefordert. Ob es betriebswirtschaftlich interessant ist, mit der Bahn zu transportieren, hängt von den Tarifen ab, viel mehr aber noch von einer funktionierenden Logistik bei der Beladung und bei der Entladung und beim Weitertransport der Waren. Es kann der Tarif noch so günstig sein, wenn sich die Waren irgendwo in Oberitalien befinden und tagelang liegenblieben, dann wird dieses Konzept keinen Erfolg haben.


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