Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 84

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14.09

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage zur Änderung des Privatbahnunterstützungsgesetzes zielt, so glaube ich, auf drei Bereiche ab.

Erstens geht es um eine Titeländerung des Gesetzes, in Hinkunft soll das Wort "Unterstützung" entfallen – wahrscheinlich deshalb, weil der Begriff "Unterstützung" unpopulär ist. In Hinkunft soll es nur noch "Privatbahngesetz" heißen.

Zweites Ziel dieser Novelle wird eine Verlängerung mit den Betreibern im Hinblick auf die Konzessionen sein, um weiterhin eine Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, wie Tarife und Schieneninvestitionen von Haupt- und Nebenbahnen, die nicht vom Bund betrieben werden, zu ermöglichen – wenn auch der Betreiber, das muß auch gesagt werden, in vielen Bereichen die öffentliche Hand ist, wie die Länder; aber es sind auch Privatunternehmungen gemeint.

Das dritte Ziel dieser Novelle ist, daß es zu einer steuerrechtlichen Gleichstellung zwischen den Privatbahnen und den ÖBB kommt. Es geht auch um die Befreiung von der Körperschaftsteuer der im Gesetz definierten Privatbahnen, die selbstverständlich den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Dies, meine Damen und Herren, sind in Summe die einzigen positiven Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage, und sie finden – weil es sich eben um durchaus positive Punkte handelt – unsere Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Daß aber dieses Privatbahngesetz wie viele Gesetze rückwirkend per 1. 1. 1999 beschlossen wird, ist sicher nicht nur ein Wermutstropfen, sondern, wie ich meine, symptomatisch für die Koalition und für die Regierung.

Meine Damen und Herren! Diesen Wermutstropfen könnte man bei Nachsicht aller Taxen akzeptieren, wenn das vorliegende Gesetz zumindest eine inhaltliche Aussage über objektive Vergabekriterien für Förderungsmittel treffen würde. Dem ist aber in diesem Gesetz nicht so, denn in § 4 Abs. 1 ist nach wie vor eine Kann-Bestimmung hinsichtlich der Vergabe von Förderungen festgeschrieben. Allein dieses Faktum, meine Damen und Herren, legt ein Zeugnis über eine schlampige Gesetzgebung ab, oder anders gesehen: Es wird damit dem Verkehrsminister die Möglichkeit eingeräumt, parteipolitisch vorzugehen. Dies wird mittels dieses Gesetzes legitimiert. (Präsident Jaud übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt: Privatbahnen, die dem Minister parteipolitisch nahestehen oder sich im sozialistischen, roten Einflußbereich befinden, bekommen Geld im Überfluß (Zwischenruf bei der SPÖ), während andere finanziell ausgehungert werden. Meine Damen und Herren! Dieses parteipolitische Förderungssystem wird mittels Gesetz legitimiert, und das sehe ich und das sieht meine Fraktion als problematisch an. (Bundesrat Farthofer: Von der Presseförderung in Kärnten, habe ich da etwas gehört?)

Herr Kollege Farthofer! Es gibt genügend Beispiele, die diese von mir gemachten Aussagen belegen. Ich nenne nur ein Beispiel, das Ihnen sicher bekannt ist: die Graz-Köflacher-Bahn. Sie erschließt den roten Zentralraum innerhalb der Steiermark, den Bereich Köflach-Voitsberg. (Bundesrat Payer: Ich habe geglaubt, die Steiermark ist grün!) Wir haben in der Steiermark noch ein etwa gleich großes Unternehmen, die Steirische Landesbahn, die eher den nicht-roten Bereich, also eher die ländlichen Strukturen, erschließt. Die Graz-Köflacher-Bahn bekommt zur Verlustabdeckung 176,5 Millionen, demgegenüber erhält die Steirische Landesbahn klägliche 15 Millionen zur Verlustabdeckung. (Bundesrat Farthofer: Da muß man die Frequenz sehen!)

Herr Kollege! Die Graz-Köflacher-Bahn erhält für die Investitionen 29,4 Millionen Schilling, demgegenüber erhält die Steirische Landesbahn 9 Millionen. Die Graz-Köflacher-Bahn erhält insgesamt für Verlustabdeckung, Investitionen und Tarifausgleich rund 300 Millionen Schilling, während die Landesbahn für Investitionsmaßnahmen, Verlustabdeckung und Tarifausgleich lediglich 34 Millionen bekommt.


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