Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 98

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Bewilligungsbescheide zur Durchfuhr von Kriegsmaterial gelten jeweils nur für den vom Antragsteller angegebenen Zweck, der auch im Bescheid selbst spezifiziert wird. Im übrigen können wir aufgrund des völkerrechtlichen Grundsatzes von Treue und Glauben davon ausgehen, daß die gewährten Transitrechte von den betroffenen Staaten nicht mißbräuchlich verwendet werden. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das war schon im Irak so, als die Panzer durchgefahren sind!)

Österreich hat im Kosovo-Konflikt eine humanitäre und auch politische Aufgabe, jedoch keine militärische. Bekanntlich ist Österreich als neutraler Staat nicht in die NATO-Militäraktion involviert.

Zu Frage 5:

Die österreichischen Truppen des SFOR-Kontingents und die in Albanien sind nicht NATO-Kommandos unterstellt. (Bundesrat Mag. Gudenus: O ja!) Sie arbeiten mit der NATO im humanitären Bereich eng zusammen, um eine bestmögliche Koordination sicherzustellen.

Was SFOR betrifft, so wurde im Participation Agreement mit der NATO festgelegt, daß den österreichischen SFOR-Angehörigen keine Handlungen abverlangt werden, die gegen österreichische Gesetze verstoßen, und daß das österreichische Kontingent an gewaltsamen Maßnahmen der Friedensdurchsetzung keinesfalls teilnimmt. Die österreichischen Truppen bleiben somit weiterhin unter nationaler Kommandoführung.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die humanitäre NATO-PfP-Aktion Allied Harbour ist von der Militäraktion Allied Force, an der Österreich nicht teilnimmt, strikt getrennt.

Zu Frage 8:

Die Glaubwürdigkeit der österreichischen Sicherheitspolitik darf nicht in Zweifel gezogen werden. Wir folgen in Entsprechung der Verfassungslage dem bewährten Konzept der österreichischen Neutralität in Kombination mit gelebter internationaler Solidarität. Dies ist das gültige sicherheitspolitische Konzept unseres Landes, das uns in der Vergangenheit gute Dienste geleistet hat und auch heute noch leistet.

Zu Frage 10:

Der politische Hintergrund für die Betonung der Kooperation zwischen EU und NATO in der Washingtoner Erklärung liegt darin, die Geschlossenheit der Staatengemeinschaft in ihrer Haltung gegenüber Präsident Milošević zu demonstrieren. Es ist jedoch eine Tatsache, daß es keine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen EU und NATO gibt.

Zu Frage 12:

Österreich ist seit Gründung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates EAPC am 30. Mai 1997 Mitglied in diesen Gremien. Der EAPC ist ein wichtiges multilaterales Konsultationsforum über Fragen der Sicherheit in der Euro-Atlantischen Region und eröffnet insbesondere die Möglichkeit der Zusammenarbeit auch im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich sowie bei der Krisenbewältigung.

Im Rahmen des EAPC-Gipfeltreffens in Washington wurde die Situation im Kosovo einschließlich der Frage einer politischen Lösung eingehend diskutiert.

Zu Frage 13:

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat ist ein wichtiges Dialogforum über euroatlantische Sicherheit, in dem die Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden einen multinationalen Rahmen erhält. Der Herr Bundeskanzler hat in den bisherigen zwei Sitzungen dieses Gremiums auf Ebene der Staats- und Regierungschefs darauf hingewiesen, daß es darum geht, das Potential des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates so weiterzuentwickeln, daß


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