Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 100

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Die Bundesregierung wird auch weiterhin sicherstellen, daß unseren Soldaten jenes moderne Gerät zur Verfügung steht, das ihnen eine effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

16.26

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf diese Beantwortung unserer dringlichen Anfrage eingehen will, möchte ich zunächst ein bißchen die Neutralität, wie sie für uns besteht, wie sie vom Bundeskanzler im Rahmen des Wahlkampfes diskutiert wurde, behandeln.

Da haben wir zunächst das Neutralitätsgesetz aus 1955, welches sich im Bewußtsein der Staatsbürger mit seinem historischen Inhalt verfestigt hat. Es sieht vor, daß Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt; Österreich wird diese Neutralität mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in alle Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. – Das sieht die Mehrheit der Österreicher als gültig an, weil die Mehrheit der Österreicher über die Realität, über die Änderungen unserer Rechtsordnung, die zuletzt stattgefunden haben, nicht ausreichend informiert ist. Die immerwährende Neutralität betrifft unter anderem die Unabhängigkeit nach außen und das Nichtbeitreten zu militärischen Bündnissen.

Da wir den Titel unserer dringlichen Anfrage dementsprechend gewählt haben, sind wir sehr wohl davon ausgegangen, daß dem Bundeskanzler der österreichische Rechtsbestand durch den Beitritt zur EU, durch den per 1. 5. in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag und durch Mitwirkung bei Einsätzen der SFOR-Truppe, zum Beispiel durch Erteilung von Durchfuhrgenehmigungen, bekannt ist.

Was steht im Amsterdamer Vertrag? – Darin steht, daß eine schrittweise gemeinsame Verteidigungspolitik festgelegt werden soll, daß operative Kapazitäten geschaffen werden sollen, daß eine rüstungspolitische Zusammenarbeit in Aussicht gestellt wird und vor allem daß auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung getätigt werden können. – All das sind die Bekenntnisse der EU.

Somit ist die Restneutralität Österreichs, die uns von unseren Völkerrechtlern immer wieder bekundet wurde – die Neutralität hat sich seit 1955 immer mehr verdünnt, das muß man richtigerweise auch zugeben –, nicht mehr vorhanden. Wenn die SPÖ daher im Rahmen des EU-Wahlkampfes überall affichiert, daß sie der Gralshüter der Neutralität in Österreich sei (Bundesrat Prähauser: Dann spricht sie die Wahrheit!), dann frage ich mich, wer das noch glauben soll. Das erinnert mich ein bißchen an die vor der letzten Nationalratswahl ergangene Briefaussendung der SPÖ an die Pensionisten, in der diesen weisgemacht wurde, daß sie keine Kürzung ihrer Pensionen fürchten müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Meier: In der Substanz hat es aber gestimmt!) Prompt ist nach der Nationalratswahl natürlich eine Kürzung der Pensionen eingetreten! Sie werden nach der Nationalratswahl natürlich weitere Schritte unternehmen, um unsere Neutralität und somit auch unsere Völkerrechtssouveränität zu reduzieren! (Bundesrat Konecny: Nein!)


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