de Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." – Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren! Was ich heute hier erlebt habe, ist enttäuschend: Es wurde ein bestehendes Verfassungsgesetz nach jeder Richtung hin interpretiert, und man hatte nicht den Mut, die Realität, die Wahrheit auszusprechen. Es gibt nämlich Gesetze, die diesem Verfassungsgesetz widersprechen, und man sollte den Mut haben, das auszusprechen.
Herr Staatssekretär! Ich darf zur Gegenwart kommen. Ich muß Ihnen leider vorhalten, daß Sie in Ihrer Beantwortung der Anfrage bezüglich des Oberkommandos über die österreichischen Kontingente in Bosnien hier nicht die Wahrheit gesagt haben. Sie haben gesagt, diese Kontingente würden der NATO nicht unterstehen. Ich halte Ihnen dazu den Bericht des Hauptausschusses des Nationalrates vor, in dem es heißt – ich zitiere –:
"Der UNHCR" – das ist die UNO-Flüchtlingshilfeorganisation – "hat die NATO ersucht" – ohne UNO-Mandat wohlgemerkt! –, "die logistische Koordinierung eines humanitären Einsatzes in Albanien zu übernehmen. In diesem Zusammenhang hat sich die NATO am 5. April 1999 auch an die Partnership for Peace mit dem Ersuchen um einen Beitrag gewandt." – Wörtliches Zitat aus dem Bericht des Hauptausschusses.
Weiter heißt es darin auf Seite 2: "Die entsendeten Personen haben nach § 4 Abs. 3 des Kooperations- und Solidaritätspaktes" – der bei uns ein Bundesverfassungsgesetz ist – "hinsichtlich des Einsatzes die Weisungen des vorhin zitierten Kommandos, soferne und so lange auf dessen Ersuchung zur Leitung der Hilfsmaßnahmen ein Kommando der NATO eingerichtet wird, zu befolgen." – Zitatende.
Daraus geht eindeutig hervor, daß die österreichischen Truppen dort der NATO unterstellt sind. Sollten Sie das noch immer nicht glauben, dann kann ich Ihnen aus dem Handbuch bezüglich der NATO-Kooperation und der Vorgänge bei der NATO zitieren, und zwar aus dem Abschnitt, in dem die einzelnen Bereiche der NATO dargelegt sind. Darin heißt es – ich zitiere –:
"Diese Organisation, die schnelle Eingreiftruppe, die das Kommando in Heidelberg hat, untersteht direkt der NATO. Folgende Stäbe und Kommandos, die dem obersten alliierten Befehlshaber in Europa" – so heißt es hier – "unterstehen, befassen sich hauptsächlich mit Krisenreaktionskräften." – Zitatende. Darin wird also dieses Kommando genannt. Also es steht eindeutig fest, daß die österreichischen Truppen im Kosovo unter dem Kommando der NATO tätig sind.
Warum sagen Sie das nicht? – Sie haben diesbezüglich nicht die Wahrheit gesagt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Leider, meine Damen und Herren, geht es in dieser Folge weiter. Ich glaube, daß Österreich im Sinne des Völkerrechts nie 100prozentig dauernd neutral gehandelt und so die Neutralität schrittweise ausgehöhlt hat. Beispiele dafür wurden bereits genannt. Ein weiteres Beispiel: Bewaffnete militärische Kräfte, Panzer, haben in einem Zug Österreich anläßlich des Golfkrieges durchquert. Bei genauerer Auslegung unserer Neutralität wäre dies unmöglich gewesen. Ich habe vorhin dargetan, daß wir, was dem innersten Kern des Neutralitätsgesetzes völlig widerspricht, bereits in einem Militärbündnis tätig sind. (Zwischenruf des Bundesrates
Konecny. )O ja! Hätten wir es doch dazu gebracht, Her
r Kollege Konecny! Hätten wir diese Maßnahmen doch eingesetzt! (Bundesrat Konecny: Hat es da keinen Beschluß der UNO gegeben?) – Nein, es hat damals keinen Beschluß des UNO-Sicherheitsrates gegeben. Es hat ein Ersuchen gegeben. (Bundesrat Konecny: Beim Irak nicht?) Hätten Sie genau zugehört! Aber ich stelle Ihnen das Protokoll des Hauptausschusses gerne zur Verfügung, dann werden Sie genau wissen, wie die ganze Sache abgelaufen ist. (Bundesrat Konecny: Das Beispiel, das Sie genannt haben, stammt aus diesem Kontext?) – Ja, aber trotzdem ist ein militärischer Bereich durch dieses Land ... (Bundesrat Konecny: Wenn es ein UNO-Mandat gibt, ist die Rechtssituation eine andere!) Ich habe Ihnen das Neutralitätsgesetz zitiert. Ich weiß, daß Sie der größte Interpret sind,Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite