Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich meine, daß ein derartiges soziales Fundament, ein derartiges Wirtschaftssystem auch erforderlich ist, um gesellschaftliche Spaltung, Ausgrenzung, soziale Ungerechtigkeit, Gewaltbereitschaft, aber auch Fremdenfeindlichkeit den Nährboden zu entziehen. Und deshalb ist es so wichtig, der Erwerbsorientierung die oberste Priorität zu geben, damit aber auch die Politikvorgabe für das nächste Jahrtausend zu machen. Erwerbsarbeit ist für mich daher das absolut zentrale Ziel einer Politik, bezahlte Erwerbsarbeit für alle Menschen, die aus dieser Tätigkeit ihre Existenz, die Versorgung der Familie sichern, aber auch ihre persönlichen Perspektiven entwickeln.
Es ist daher unverzichtbar, so vielen Menschen als möglich Beschäftigung und Teilhabe am Arbeitsleben zu geben, und das selbstverständlich unter sozial- und arbeitsrechtlich geordneten Bedingungen. Ich schließe in dieses Ziel nicht nur unselbständig Erwerbstätige ein, sondern auch selbständig Erwerbstätige, die gleichermaßen einen Anspruch darauf haben, in soziale Sicherungssysteme eingebunden zu sein.
Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit deutlich zu sagen, daß ich kein Verständnis dafür habe, daß manche versuchen, sich aus dieser sozialen Einbindung in eine Solidargemeinschaft "herauszukatapultieren", und zwar in dem Sinn, daß Abgaben- und Steuerhinterziehungen, keine ordentliche Anmeldung von Arbeitsverhältnissen bei der Sozialversicherung erfolgen, was entsprechende Nachteile für alle ordentlich arbeitenden Unternehmungen und auch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt.
Ich bedauere wirklich – ich erlaube mir, das auch den Damen und Herren des Bundesrates zu sagen –, daß es bis jetzt nicht möglich war, die Regierungsvorlage zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Plenum des Nationalrates, im zuständigen Sozialausschuß zu behandeln. Ich bedauere das insofern, als ich mir damit auch ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, zur Herstellung geordneter Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und für die Wirtschaft erwarten würde. Ich bedauere es auch deshalb, weil die Bekämpfung der Schattenwirtschaft ein zentrales Anliegen des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung und auch der europäischen Beschäftigungspolitik ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sie wissen, daß seit dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel die europäische Beschäftigungspolitik eine neue Dynamik bekommen hat. Es ist seit 1997 – auch wenn schon vorher Initiativen ergriffen wurden – erstmals gelungen, in einem konstruktiven, institutionalisierten Dialog europäische Beschäftigungspolitik zu formulieren und dieser politischen Zielsetzung auch eine entsprechende neue Dynamik zu geben.
Die europäische Beschäftigungspolitik findet ihren Ausdruck in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung, die auf Basis von konkreten Leitlinien die nationalen Beschäftigungsinitiativen regulieren beziehungsweise vorgeben und auch die Initiativen vorschlagen.
Österreich hat mit dem NAP – ich darf jetzt die in der öffentlichen Diskussion, glaube ich, schon bekannte Kurzformel verwenden – erstmals im April 1998 unter Einbindung der Sozialpartner einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan beschlossen. Wir haben darin die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union umgesetzt und sind damit eine umfassende politische Verpflichtung zur Verfolgung einer sehr konsequenten Beschäftigungspolitik eingegangen. Wir haben uns dabei auch sehr ambitionierte Ziele gesetzt.
Ich darf daran erinnern, daß wir uns auch sehr klar quantifizierte Ziele in diesem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung vorgegeben haben; quantifizierte Ziele etwa in der Form, daß innerhalb des fünfjährigen Zeitplanes der NAPs die Beschäftigtenzahl um etwa 100 000 Erwerbstätige erhöht werden soll. Wir haben uns vorgenommen, daß die Jugendarbeitslosigkeit halbiert werden soll und daß die Langzeitarbeitslosigkeit halbiert werden soll. Wir haben uns vorgenommen, daß etwa 20 Prozent der vorgemerkten Arbeitslosen in Qualifizierungs-, Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen die Chance zur Reintegration in die Arbeitswelt bekommen sollen. Und wir haben uns auch vorgenommen – ein sehr, sehr ambitioniertes Ziel –, daß innerhalb dieser fünf Jahre die Arbeitslosenrate nach der EU-Berechnungsmethode von etwa 4,5 Prozent auf etwa 3,5 Prozent reduziert werden soll.
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