Ich werde mir erlauben, dann noch ganz kurz darauf hinzuweisen, daß wir auf diesem Weg gut unterwegs sind, auf jeden Fall um vieles besser als manche andere Staaten, mit denen wir uns in einer Gemeinschaft befinden.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte darauf verweisen, daß der Nationale Aktionsplan für das Jahr 1999 den Ministerrat bereits passiert hat und daß ich auch die Gelegenheit hatte, den NAP 1999 im Plenum des Nationalrates vorzustellen. Ich erlaube mir, ganz kurz auf die neuen Schwerpunkte des NAP 1999 einzugehen.
Ein ganz wichtiges Element ist, daß wir die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 1999 auf eine Rekordsumme hin budgetieren konnten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir konnten vom Jahr 1998 auf das Jahr 1999 die Mittel um 36 Prozent erhöhen. Es stehen den Arbeitsmarktförderungseinrichtungen, dem AMS, 11,1 Milliarden Schilling inklusive der ESF-Mittel für aktive Maßnahmen zur Verfügung.
Mir ist bewußt – ich bekenne mich dazu und finde es auch richtig –, daß natürlich prioritär die Wirtschaft die Rahmenbedingungen vorzufinden hat, damit Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden können, Arbeitslosigkeit verhindert wird und auch Arbeitsplätze gesichert werden. Nichtsdestotrotz ist es unverzichtbar, daß durch aktive Arbeitsmarktpolitik ergänzende flankierende Maßnahmen getroffen werden, insbesondere für jene Gruppen, die zu den besonders benachteiligten in der Arbeitswelt gehören, jene Gruppen, für die eine Integration besonders schwierig ist, jene Gruppen, die sich eben aus persönlichen Gründen mit Vermittlungshemmnissen konfrontiert sehen.
Daher bin ich wirklich sehr stolz, daß es uns gelungen ist, mit dieser massiven Anhebung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder an jene Mittel anzuschließen, wie sie auch andere vergleichbare Staaten für aktive Arbeitsmarktpolitik in Europa aufwenden. Es wurde zu Recht in der Vergangenheit kritisiert, daß wir relativ wenig Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik aufwenden. Dieser Kritik kann ich nun mit Beweisen entgegentreten, und ich bin sehr froh darüber.
Was die Struktur des NAP 1999 betrifft, muß ich sagen, wird die Welt nicht neu erfunden. Diese entspricht einer gemeinsam vertretenen Position aller Sozialminister innerhalb der Europäischen Union, weil es auch nicht gut wäre, einen beginnenden Prozeß immer wieder durch komplette Neuordnungen zu irritieren. Das heißt, es wird auch beim NAP 1999 auf den bestehenden Leitlinien und jenen vier Säulen aufgebaut, die die Orientierung für die europäische und in weiterer Folge auch nationale Beschäftigungspolitik vorgeben.
Die vier Säulen sind: bessere Vermittelbarkeit und Qualifikation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Förderung des Unternehmertums, die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten an die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Da ist in erster Linie Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gemeint.
Wir haben während der österreichischen Präsidentschaft sehr wichtige Weichenstellungen für die Beschäftigungspolitik 1999 und darüber hinaus vorgenommen. Ich bin sehr stolz darauf, daß jetzt auch unter der deutschen Präsidentschaft diese Vororientierungen voll übernommen wurden.
Was haben wir vorgegeben und ist nun Gegenstand auch der europäischen Beschäftigungspolitik? – Wir konnten durchsetzen, daß eine neue Leitlinie aufgenommen wurde, die sich ganz spezifisch mit der Aufwertung und Verbreiterung der Politik der Chancengleichheit von Männern und Frauen, des sogenannten Gender-Mainstreaming, befaßt. Das bedeutet in der Praxis, daß alle Maßnahmen, die im Rahmen der Beschäftigungspolitik, die im Rahmen der NAPs gesetzt werden, hinsichtlich der Chancengleichheit, hinsichtlich der Vereinbarkeit der Konsequenzen für Chancengleichheit geprüft werden müssen, sodaß ein durchgehendes politisches Ziel, begonnen von der Steuertransferpolitik bis zur Bildungspolitik, verfolgt wird und es zu keinen Benachteiligungen für Frauen kommen darf. Im Gegenteil, es sollten gezielte Maßnahmen zur Errei
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