Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 18

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chung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit gesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Im NAP 1999 findet sich auch eine neue Leitlinie, und zwar die Leitlinie sechs, die sich mit dem Bereich des lebensbegleitenden Lernens befaßt. Da wird erstmals sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, wie wichtig es ist, daß die Ausbildung nicht mit der schulischen Ausbildung und der berufsspezifischen Ausbildung beendet wird, sondern, um weiterhin die Chance der Integration in den Arbeitsmarkt zu haben, aber auch von Unternehmerseite her weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, lebensbegleitendes Lernen unverzichtbar und dieses somit auch entsprechend zu fördern ist.

Ich verwende bewußt den Begriff "lebensbegleitendes Lernen", im Englischen nennt man den Begriff "lifelong learning". Wenn man von "lebenslangem Lernen" spricht, dann klingt das ganz bedrohlich. Ich glaube, der Begriff "lebensbegleitendes Lernen" ist der positivere Zugang zu diesem politischen Ziel.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir in diesem NAP 1999 das österreichische Selbstverständnis einer umfassenden Beschäftigungspolitik nun auch insofern auf die europäische Ebene heben konnten, als die sogenannte "Wiener Strategie" festgeschrieben wurde.

Wiener Strategie heißt, daß makroökonomische Politik, ein makroökonomischer Policy-mix unverzichtbar für eine europäische Beschäftigungsstrategie ist und wirtschaftspolitische Zielsetzungen, steuerpolitische Zielsetzungen, Wachstumszielsetzungen und Stabilitätszielsetzungen gleichwertig mit beschäftigungspolitischen Zielsetzungen zu sehen sind. Es muß erreicht werden, daß sich Stabilität und Wachstum, Wachstum und Beschäftigung im Einklang befinden und dementsprechend auch eine Gleichwertigkeit der Beschäftigungssozialpolitik mit anderen Politikbereichen hergestellt wird.

Wer sich an die Diskussion auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahren erinnert, wird erkennen, daß da ein Paradigmenwechsel erfolgte, weil noch vor wenigen Jahren sehr viele hohe Politiker in Europa der Auffassung waren, daß sich Beschäftigungspolitik auf nationale Politik und auf Arbeitsmarktpolitik zu reduzieren hat und nicht unter dem umfassenden Begriff und dem umfassenden Policy-mix zu subsumieren ist, wie ich es zuerst skizziert habe.

Der zweite ganz wichtige neue Ansatz im NAP 1999 ist, daß wir erstmals verankert haben, daß sich alle Akteure – hier sind die Akteure insbesondere auf europäischer Ebene angesprochen – in die Verpflichtung einbinden müssen, sich auch auf Beschäftigungspolitik zu konzentrieren und Maßnahmen zu setzen.

Was heißt das konkret? – Das bedeutet, daß sowohl die Europäische Kommission, der Europäische Rat, das Europäische Parlament, die europäischen Sozialpartner, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank als auch die Ausschüsse, die die verschiedenen Räte beraten, verpflichtet sind, in ihrer eigenen Verantwortung jeweils den Zielsetzungen der europäischen Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. Das bedeutet auch, daß die verschiedenen Akteure in Zukunft versuchen müssen, ihre eigenen Strategien auch mit den Strategien anderer – ich meine hier konkret zum Beispiel den wirtschaftspolitischen Ausschuß, der die Finanzminister berät, und den beschäftigungspolitischen Ausschuß auf europäischer Ebene, der die Sozialminister berät – zu verbinden und zu gemeinsamen Positionen, zu gemeinsamen Vorschlägen für die konkrete Politik zu kommen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Nach diesem eher scheinbar theoretischen Überbau darf ich darauf verweisen, daß wir in Österreich nicht zuletzt aufgrund dessen, daß die österreichische Bundesregierung auch in der Vergangenheit versucht hat, gemäß diesen Grundsätzen eine offensive Beschäftigungspolitik zu betreiben, tatsächlich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern hervorragende Arbeitsmarktdaten haben und auch die niedrigste Jugendarbeitslosenrate von ganz Europa. Auch für die Schulabgänger 1999 wird ein Auffangnetz zur Verfügung stehen.


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