Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 39

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Das Ziel ist klar: eine Stärkung des Föderalismus, seiner Instrumente und der Institutionen. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union haben wir uns dazu bekannt, vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu werden, die sich eine Integration aller Länder unseres Kontinents zur Aufgabe gemacht hat. Bei dieser Entscheidung, die in Österreich erfreulicherweise gerade durch die österreichischen Bürgerinnen und Bürger so eindeutig gefällt wurde, haben wir alle – damit meine ich alle öffentlichen Vertretungskörper dieses Landes – die Aufgabe übernommen, in und mit dieser Europäischen Gemeinschaft zu arbeiten.

Wir alle haben zum Wohle und in der Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land den Auftrag übernommen, uns in diese Union einzubringen. Wir haben aber auch die Pflicht übernommen, den europäischen Partnern unser österreichisches Problemlösungsverständnis zu vermitteln und gemeinsam in diesem Europa Akzente zu setzen.

Mit der politischen Entscheidung des Rates von Kopenhagen im Jahre 1993, den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder in die Union vorzubereiten, hat sich die Europäische Gemeinschaft am Ende des zweiten Jahrtausends ihr quantitativ und qualitativ größtes Projekt seit ihrer Entstehung vorgenommen. Gleichzeitig wurden auf diesem Gipfel in Dänemark auch die Kriterien festgelegt, deren Erfüllung Voraussetzung für einen Beitritt dieser Länder ist. Politisch und wirtschaftlich müssen die Beitrittskandidaten in der Lage sein, dem wirtschaftlichen und sozialen Druck einer Mitgliedschaft in der Union standzuhalten.

Bis das erreicht werden kann, wird noch vieles erarbeitet werden müssen. Gleichzeitig muß sich aber auch die Europäische Union bewußt sein, daß eine Reform und die Vorbereitung in ihren eigenen Reihen zeitgerecht erfolgen muß. Denn eines ist sicher: Eine funktionierende Union mit 20 oder 25 Mitgliedern bedarf der Anstrengung und Solidarität jedes einzelnen Mitgliedes. Der Gedanke des Ausgleiches unterschiedlicher, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen ist eine der Grundfesten der Europäischen Gemeinschaft.

Daher sehe ich es als Aufgabe aller Mitgliedstaaten an, die Erweiterung und ihre Folgewirkungen für die davon betroffenen Regionen in den angrenzenden Mitliedstaaten solidarisch mitzutragen. Diese Forderung habe ich durch die Einladung aller Regionen an der EU-Außengrenze zur ersten Ostregionenkonferenz in Graz im Jänner 1998 manifestiert. Dort waren Nationen von Finnland bis Italien vertreten.

Bei dieser Tagung und während der Folgekonferenz im Juli 1998 in Hof in Bayern haben 16 Regionen aus vier Mitgliedstaaten einen Aufgabenkatalog erarbeitet, der meiner Meinung nach notwendig ist, um die Abfederung von nachteiligen Folgen einer Erweiterung zu gewährleisten. Entstanden ist ein integriertes Paket an Maßnahmen, das konzentriert in den am meisten betroffenen Regionen umgesetzt werden soll. In der Öffentlichkeit hat sich dafür das Wort "Grenzlandförderung" durchgesetzt.

Obwohl sie anfangs nur belächelt und zum Teil heftig kritisiert wurde, gibt es seit dem Rat von Berlin im März dieses Jahres den Beweis: Diese Initiative, knapp 5 Milliarden Schilling Sonderdotation für die Gemeinschaftsinitiativen in Österreich, war richtig. Dies ist der Beweis dafür, daß es möglich sein muß und kann, die Gestaltungskraft eines kleinen Mitgliedslandes wie Österreich, aber auch einer Region wie der Steiermark, europaweit durchzusetzen.

Europäisches Lobbying auf vielen Ebenen, in mehreren Institutionen – wie dem Ausschuß der Regionen, der Europäischen Kommission –, aber auch unsere österreichischen Vertreter im Europäischen Parlament haben dabei mitgeholfen. Ausdauer, Konsequenz und Beharrlichkeit haben uns zum Erfolg gebracht, der uns jetzt neues Selbstbewußtsein und Kraft für die weitere Arbeit gibt. Die Vorgaben sind im allgemeinen schon bekannt.

Wir haben uns auch bemüht, genaue Analysen der Auswirkungen auf unser Land in bezug auf eine kommende Erweiterung zu erstellen und haben eine eigene Studie über die Betroffenheit der Steiermark in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eine konzentrierte Zusammenschau von offensiven und defensiven Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Steiermark und damit auch Österreichs stärken und für eine Erweiterung fit machen.


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