Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 44

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relativ charmanten, aber doch Absolutismus. Wir können also nicht selbst zu Themen, von denen wir glauben, daß sie von Wichtigkeit für den Föderalismus sind, das Wort ergreifen, sondern der Ablauf wird uns vorgegeben. – Das ist der erste Punkt, Frau Landeshauptmann!

Die Verantwortlichkeit der einzelnen Bundesräte kann doch so weit gehen, daß eigentlich zu jedem Thema – das kann sich schon bei den kleinsten Dingen ergeben – einem Einwurf seitens des Bundes Rechnung getragen wird, daß also diese "Kardanwelle Bundesräte" entsprechend tätig sein und auch einiges einbringen könnte. Wir brauchen eigentlich keinen Aufpasser, man sollte so vorgehen, wie es die Verfassung ursprünglich vorgesehen hat.

Da ich schon im Demokratiebereich tätig bin, möchte ich noch etwas anderes zur Arbeit der Bundesräte sagen. Ich möchte nicht nur reden und mich reden hören, ich möchte auch eine Berichtspflicht wahrnehmen, und zwar daß wir, alle steirischen Bundesräte, quartalsmäßig aufgefordert werden, über die Maßnahmen zu berichten, die wir im Interesse unseres Bundeslandes gesetzt haben. Wenn wir das vor dem Landtag tun könnten, wäre das durchaus eine Möglichkeit, die man schaffen sollte.

Darüber hinaus hat die Steiermark von sich aus – auch Sie, Frau Landeshauptmann; Kollege Polleruhs, ich komme noch einmal zum Loben (Bundesrat Payer: Das ist ein bißchen viel heute!)  – auch einiges im Bereich des gelebten Föderalismus getan. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Bezirksgerichte. Das heißt nicht, daß wir jetzt aus Patriotismus sagen: Nein, bei uns dürfen keine Bezirksgerichte aufgelöst werden. Die Landesregierung hat aufgrund des einschlägigen Verfassungsgesetzes durchaus die Möglichkeit, da ein Veto einzulegen. Die Meinung der Bundesräte diesbezüglich ist, daß man die Bezirksgerichte im Sinne Klecatskys aufwerten sollte, indem man Eingangsgerichte einführt, durch die dem Bürger mehr Rechte zugeordnet werden. Das Recht soll näher zum Bürger kommen. Das wäre eine Möglichkeit, und dieser erste Schritt ist bereits gesetzt worden.

Herr Bundesminister Michalek hat im Rahmen einer Fragestunde auf eine diesbezügliche Frage von mir unter anderem geantwortet, es fänden diesbezüglich Verhandlungen mit der Steiermark statt. – Ich habe bis jetzt nichts darüber gehört, wie diese Verhandlungen laufen, ob sie nur in formaler Hinsicht laufen, also über die Reduzierung der Anzahl der Bezirksgerichte, oder ob auch materielle Inhalte, also die Aufwertung der Bezirksgerichte, besprochen werden. Das umfaßt nicht nur die Hinaufsetzung der Wertgrenzen, sondern auch die Übertragung von Bereichen, die eigentlich für die Bevölkerung notwendig sind, bei denen sie direkt einen Ansprechpartner hat. Letztlich sollte es so ausschauen, daß der Bürger beim zuständigen Bezirksgericht jeden Antrag, der gerichtsrelevant ist, einbringen kann. Ich würde bitten, Frau Landeshauptmann, daß man da ebenso tätig wird.

Hinsichtlich einer anderen Sache bin ich bereits zwiespältig, nämlich hinsichtlich des sogenannten Konsultationsmechanismus. Damit wurde ein Instrument geschaffen – das verstehe ich durchaus von seiten der Bundesländer –, womit man finanziell eingreifen kann, wenn es finanzielle Folgewirkungen für die einzelnen Gebietskörperschaften gibt. Ein kleiner Schönheitsfehler – für uns ist es ein sehr großer – ist aber, daß im Bereich dieses Konsultationsgesetzes kein einziger Parlamentarier tätig ist und daß das Wichtigste – ohne Geld ka Musi, heißt es – eigentlich an den Gebietskörperschaften, an den Landtagen und letztlich am Bundesrat vorbeigeht, und zwar der Finanzausgleich. Sie können sich anschauen – ich glaube, gerade dieser Tage müßte dazu eine Regierungsvorlage vorliegen –, wo es eine Nachzahlung – exakt heißt es "Zwischenabrechnung" – gibt; wir haben 1 Milliarde Schilling nachbekommen. Bereits bei 13,3 Milliarden Schilling sieht man, daß die Rate stagniert. Wir können fordern und verlangen, was wir wollen – siehe Plabutsch-Tunnel oder sonstiges –, wenn die Mittel nicht vorhanden sind, werden wir nichts machen können. Ergo dessen ist es notwendig, daß auch da eine Novellierung stattfindet, damit diese "Kardanwelle Bundesrat", wenn es um erhebliche Mittel geht, mitwirken kann.

Frau Landeshauptmann! Weiters möchte ich auch noch sagen, obwohl das nicht unerheblich zur Verunsicherung beigetragen hat: Es sind verschiedene Vorschläge – einerseits durchaus gute, andererseits durchaus verständliche – aus der Steiermark gekommen, etwa Freibier für


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