Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 50

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ausgewählt. Die restlichen fünf Länder werden zunächst in eine Vorbereitungsstrategie eingebunden.

Meine Damen und Herren! Die Steiermark wird als Region an einer EU-Außengrenze aufgrund ihrer geographischen Nähe zu zwei Beitrittsländern und des derzeit noch bestehenden wirtschaftlichen Entwicklungsgefälles dieser Staaten besonders betroffen sein.

Der Berliner Kompromiß über die Agenda 2000, der im vergangenen März ausverhandelt wurde, wird eine Senkung der österreichischen Nettobeiträge sowie ein spezielles Grenzlandförderungsprogramm mit einer Höhe von 4,8 Milliarden Schilling bis zum Jahre 2006 bringen. Dies wird auch in besonderem Maße den steirischen Grenzregionen zu Ungarn und Slowenien zugute kommen müssen.

Frau Landeshauptmann! Auch in Wahlkampfzeiten sollte man den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ehrlich bleiben. Die ÖVP Steiermark schaltet in Tageszeitungen ein Inserat, so zum Beispiel am 26. Mai in der "Neuen Zeit" – ich habe dieses Inserat hier –, in dem behauptet wird – ich zitiere –: So wird die Steiermark in den Jahren 2000 bis 2006 5 Milliarden Schilling an Grenzregionenförderungen erhalten. – Ende des Zitates.

Frau Landeshauptmann! Sie wissen ganz genau, daß dieses Geld, jene rund 4,8 Milliarden Schilling – genau sind es 350 Millionen Euro –, für Gemeinschaftsinitiativen in ganz Österreich vorgesehen ist. Sie haben das in Ihren heutigen Ausführungen hier im Bundesrat auch so mitgeteilt. Sie und Ihre Partei in der Steiermark scheinen in Richtung des 13. Juni schon ziemlich nervös zu sein, da Sie zu derartigen Methoden greifen, denn Sie verkünden damit schlichtweg die Unwahrheit! (Widerspruch bei der ÖVP.) Da steht dezidiert drinnen: ... für die Steiermark! Rack hat für die Steiermark ... 5 Milliarden Schilling für die Steiermark! (Ruf bei der ÖVP: Eine Milliarde!)  – Kollege Missethon! Ich würde dir empfehlen, genau zu lesen! (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: ... zu wünschen, oder nicht?) "Wünsch Dir was" ist nicht immer! Hier steht: "... erreicht für die Steiermark", und das ist schlichtweg falsch!

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gültigkeit der beiden Förderkulissen, also die Wettbewerbskulisse, die uns dazu berechtigt, Förderungen zu vergeben, und die Zielgebietskulisse, die eine direkte Unterstützung durch EU-Mittel ermöglicht, ist mit 31. Dezember 1999 zu Ende.

Neben der Zusammenlegung der derzeit bestehenden sechs Ziele zu drei Zielen ist eine EU-weite Reduktion der Fördergebiete von derzeit 51 Prozent der Bevölkerung auf rund 40 Prozent vorgesehen. Um Härten, die dadurch für einige Mitgliedstaaten entstehen, zu vermeiden, soll die Reduktion pro Mitgliedstaat jedoch nicht mehr als ein Drittel ausmachen. Die Festlegung der Fördergebiete erfolgt je zur Hälfte nach EU-Kriterien sowie nach national zu bestimmenden, nachvollziehbaren Kriterien.

Die Kürzung der Gebiete um ein Drittel soll auf die Bundesländer umgelegt werden. Eine lineare Kürzung um ein Drittel hätte jedoch auf die Steiermark fatale Auswirkungen. Deshalb ist es unabdingbar, daß die Festlegung der Gebietskulisse aufgrund objektiver Kriterien – dies entspricht auch dem Vorschlag der Europäischen Kommission – geschieht.

Dasselbe gilt auch für die Wettbewerbskulisse. Auch da darf es aus Sicht der Steiermark zu keiner linearen Reduktion kommen. Objektive Kriterien, wie zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt und die Arbeitslosenquote, belegen nach wie vor ein Nachhinken der Steiermark.

Frau Landeshauptmann! Im Lichte dessen haben Landtag und Landesregierung in der Steiermark eindeutige Beschlüsse dahin gehend gefaßt, daß es zu keiner linearen Kürzung der Fördergebiete innerhalb Österreichs kommen darf, sondern eben nach objektiven Kriterien vorzugehen ist. Auch im Bericht der EU-Koordinationsstelle in der Landesamtsdirektion mit dem Titel "Agenda 2000 – Auswirkungen auf die Steiermark" wird dies nochmals verdeutlicht und diese Haltung unterstützt.


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