Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 81

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Schon 1995 wurde eine freiheitliche Anfrage eingebracht sowie auf die Problematik und den entsprechenden Regelungsbedarf aufmerksam gemacht. Die Antwort des Sozialministers auf diese Anfrage war damals sehr vielversprechend. Sie lautete, daß die diese Regelungen betreffende EU-Richtlinie bis Herbst 1996 umgesetzt würde und daß es zu einer Neuregelung der Höchstarbeitszeit käme. Mittlerweile sind drei Jahre ins Land gezogen. Nun liegt diese Materie endlich zur Beschlußfassung vor.

Meine Damen und Herren! Das ist sicherlich ein Wermutstropfen im Hinblick auf dieses Thema. Das kann aber aufgrund der Zusage des Sozialministers nach der Anfrage von 1995 auch so interpretiert werden, daß dies keine ehrliche Politik ist. Im weitesten Sinn bedeutet das auch ein Ignorieren des Parlaments, und es ist zumindest eine zeitlich begrenzte Kriminalisierung der Betroffenen mangels Regelung. Das stellt für uns selbstverständlich einen Wermutstropfen dar, meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dieser Materie aber trotzdem zustimmen. Lieber hätten wir das jedoch schon 1996 getan.

Meine Damen und Herren! Ich meine, in Hinkunft sollten von seiten der Regierung Zusagen, die dem Parlament gegeben werden, etwas ernster genommen werden. Sonst darf es Sie nicht wundern, daß der Bürger sehr wenig von der Politik hält. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.56

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien vom 7. Februar 1998 zur Verlängerung des CEEPUS-Programmes (1624 und 1785/NR sowie 5942/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend den Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage (1642 und 1786/NR sowie 5943/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik


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