Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 90

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und die Strukturen der Akademien "hochschulmäßig" gestaltet werden. Bei diesen Akademien wird es sich somit um hochschulähnliche Einrichtungen handeln.

Im Zusammenhang mit der hochschulähnlichen Organisation der Akademien sollen die Studierenden dieser Akademien durch den vorliegenden Gesetzesbeschluß in den Vertretungsverbund der Österreichischen Hochschülerschaft – und zwar mit allen Rechten und Pflichten – aufgenommen und eine Vertretung der Studierenden an den Akademien etabliert werden.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Drittens bringe ich den Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Die vorgesehene gesetzliche Regelung über die Gestaltung der Studien an den Akademien hat auch Auswirkungen auf die Regelungen des Schulorganisationsgesetzes. Um einer weiteren (organisatorischen) hochschulorientierten Entwicklung der Akademien nicht vorzugreifen, beschränkt sich der gegenständliche Gesetzesbeschluß zum Schulorganisationsgesetz ausschließlich auf jene Bestimmungen, die in untrennbarem Zusammenhang mit dem geplanten Akademien-Studiengesetz 1999 stehen. Die Systematik des Teils C (Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung) des Schulorganisationsgesetzes wird ebenfalls an die geänderten Anforderungen angepaßt.

Bei der Einrichtung von Versuchen an Akademien ist die Evaluierungs- und Planungskommission zu befassen und muß diese im Sinne einer abgestimmten Vorgangsweise des Entwicklungsprozesses positiv Stellung nehmen.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

15.26

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! An sich wollte ich ursprünglich nur zur Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 Stellung nehmen. Bei näherer Sicht der Dinge – so wurde mir bald klar – ist das allerdings nicht möglich, ohne auch auf das heute zugleich vorliegende Akademien-Studiengesetz 1999 einzugehen. Denn in Wirklichkeit ist es die grundsätzliche Kritik an diesem Gesetz, die uns auch zur Ablehnung der ihm bloß Rechnung tragenden Novellierung des ÖH-Gesetzes veranlaßt; ist diese Änderung doch allein durch jenes Vorhaben bedingt.

So ist im Akademien-Studiengesetz die Zielbestimmung verankert, daß die genannten Einrichtungen einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Berufsausbildung auf Hochschulniveau dienen und die Strukturen der Akademien hochschulmäßig gestaltet werden sollen – was immer das heißen mag. So gesehen lag es freilich nahe, im Zusammenhang mit der hochschulähnlichen Organisation der Akademien und der Hochschulen für pädagogische Berufe die an ihnen Studierenden in den Verband der ÖH als gesetzliche Interessenvertretung aufzunehmen und daher eine entsprechende Repräsentanz der Studierenden an den Akademien zu schaffen.

Aber gerade an diesem Ausgangspunkt der Novelle muß die Kritik ansetzen; haben wir doch im Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom zuständigen Fachreferenten des Ressorts gehört, daß die wahre, grundlegende politische Entscheidung darüber bisher noch gar


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