Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 92

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Müssen denn Pflichtschullehrer einen echten Hochschulabschluß haben, genauso wie AHS-Lehrer, die auf ein Studium zur wissenschaftlichen Berufsvorbildung vorzubereiten haben? – Nach alldem geht es meines Erachtens nicht an, zwar diese – von mir durchaus nicht gewünschte – bildungspolitische Grundsatzentscheidung nicht zu treffen, aber solche Studiengänge einzurichten und Organisationsstrukturen zu schaffen, die einzig und allein dann sinnvoll und legitim wären, hätte man sich bereits verpflichtend dazu entschlossen, alle Akademien auf die Ebene echter Hochschulen, das heißt von Universitäten, anzuheben.

Oder geht es etwa gar nicht um eine qualitative Anhebung der Akademien, sondern eher um eine Relativierung und indirekte Senkung des fachlichen Niveaus der derzeit anerkannten Hochschulen? Was bedeutet in diesem Zusammenhang die sprachlich recht schwammige und sachlich äußerst fragwürdige Wendung einer "hochschulmäßigen Gestaltung von Strukturen"? Was sind zudem "hochschulähnliche Einrichtungen"? – Entweder ist eine Bildungsanstalt eine echte Hochschule, oder sie ist es eben nicht. Ein bißchen hochschulisch schwanger, aber doch nicht ganz kann eine solche Einrichtung doch nicht sein!

Erstaunlich scheint auch zu sein, daß sich für diese Fragen zwar der Unterrichtsausschuß und das Bundesministerium für Unterricht und Kultur verantwortlich fühlen, offenbar aber nicht der insofern dafür mitzuständige Wissenschaftsminister und der entsprechende Ausschuß im Parlament.

Mangels einer verbindlichen Grundentscheidung – sie wäre in der Tat eine politische Weichenstellung –, die alle Akademien endgültig als Einrichtungen auf Hochschulebene definiert, lehnen wir Freiheitlichen es daher ab, Folgeregelungen zuzustimmen, die eine solche bis heute nicht getroffene Grundentscheidung sachlogisch voraussetzen. Da wir bildungspolitisch auch einer entsprechenden Egalisierung von Akademien und echten Hochschulen nicht zustimmen, fällt uns die Ablehnung von Gesetzesvorhaben, die der Anpassung an eine solche sachwidrige Gleichstellung dienen, umso leichter.

Wir stimmen daher keiner Vorlage zu, die der von mir aufgedeckten bildungspolitischen Nivellierung Vorschub leistet. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hager. – Bitte.

15.35

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Ausgangssituation, die zur Schaffung der vorliegenden Gesetze geführt hat, besteht darin, daß es für Akademien bisher keine gesetzliche Regelung ihrer inneren Ordnung gegeben hat. Das Studienrecht an den Akademien war bisher durch eine Vielzahl von Erlässen des Unterrichtsministeriums geregelt.

Mit diesem Gesetz wird nun die Absicht verfolgt, den lehrerbildenden Akademien im Studienrecht eine hochschulartige Struktur zu ermöglichen, ihnen wesentlich mehr Freiheit bei der Gestaltung der Studien zu geben. Eine weitgehende Dezentralisierung durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in die Autonomie der Akademien wird dies ermöglichen. Damit werden die Pädagogischen Akademien zu Hochschulen für pädagogische Berufe weiterentwickelt, und das Ausbildungsniveau soll auf einen internationalen Standard angehoben werden.

Ich bin davon überzeugt, daß es hoch an der Zeit war, die unterschiedliche Ausbildung von Pflichtschullehrern an den PÄDAKs und der AHS-Lehrer an den Universitäten zu beseitigen. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die gleichwertige Ausbildung aller Lehrer auf Hochschulniveau ist eine Notwendigkeit. Denn wir alle, so glaube ich, wollen eines, nämlich daß wir bestqualifizierte Lehrer für unsere Kinder haben.

Innerhalb von acht Jahren werden nun hochschulische Einrichtungen für die Ausbildung der Pflichtschullehrer geschaffen. Mit diesem Gesetz wird an den PÄDAKs ein Universitäts- und Hochschulstandard erreicht. Die Studienabschlüsse an diesen Akademien werden akademische


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