Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 128

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das wurde im Finanzausschuß auch erwähnt –, daß es nicht möglich ist, mit Zahlscheinen zu bezahlen.

Damit ist für den Bürger die Verwaltung sicherlicher transparenter und übersichtlicher gewor-den. Es kann nachvollzogen werden, wieviel etwas kostet und daß die Gebühren ab 1. Jänner 2000 nicht mehr in Form von Stempelmarken zu bezahlen sind. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. ) Das ist an dieser Novelle sehr begrüßenswert.

Wir werden dieser Novelle daher die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.57

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger. Ich erteile es ihm.

17.57

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß die Novellierung des Gebührenge-setzes keine Gebührenreform darstellt, sondern daß dies ein Schritt der Verwaltungsreform ist. Es gibt bestimmte Veränderungen, die, wie ich glaube, im Interesse der Bürger, aber auch der Behörden liegen.

Es geht darum, daß Bezahlungen von Gebühren nicht durch eine in der Tat historisch begründete, aber nicht besonders moderne Form der Kommunikation zwischen zwei Partnern – der eine bekommt eine Leistung, und der andere bezahlt dafür – erfolgen. Daß im Zeitalter anderer Kommunikationsmöglichkeiten in Hinblick auf Geldverkehr nicht mehr Marken geklebt werden müssen, soll letztendlich auch im Gebührenrecht vorgesehen werden.

Die Kernpunkte dieser Novelle sind die schrittweise Abschaffung der Stempelmarken – nicht, wie ich in einer Zeitung gelesen habe, die schrittweise Abschaffung der Stempelgebühren, sondern der Stempelmarken – und eine andere Form der Einhebung. Diese kann durch Barzahlung, durch Kreditkarten oder durch Bankomatkarten erfolgen. Die Voraussetzung dafür ist, daß die entsprechende Behörde in der Übergangszeit über die jeweiligen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt.

Ein bißchen wundert mich der eine oder andere Debattenbeitrag, weil der Bundesrat meiner Auffassung nach die Länderkammer ist. In Gesprächen mit den österreichischen Bundesländern war es im Zusammenhang mit dem Gebührengesetz eine der wesentlichen Forderungen der Länder – diese ist massiv von nahezu allen vertreten worden, die sich beeilt haben, darauf hinzuweisen –, daß die Bundesverwaltungsabgaben seit 1983 nicht erhöht und auch keine Indexanpassungen vorgenommen worden sind. Daher wird von den Ländern, denen die Bundesverwaltungsabgabe in jenen Fällen zusteht, in denen sie auch den Aufwand der Verwaltungshandlung zu tragen haben, vehement eine Erhöhung der Bundesverwaltungsabgaben ge-fordert.

Wir haben dem Wunsch der Bundesländer nicht Rechnung getragen. Ich möchte aber doch meinen, daß mit Ausnahme der Bundesländer Wien und Burgenland sämtliche andere in den Gesprächen mit dem Herrn Staatssekretär diesen Faktor als Manko dieses legistischen Werkes betrachtet haben. (Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!) Ich möchte dies dem Bundesrat als Länderkammer artig zur Kenntnis bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


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